Hallo ihr Lieben,
ich habe in einer Angelegenheit das Arbeitseinkommen der Schuldnerin gepfändet und stehe vor einem für mich irgendwie unlösbaren Problem... In den Lohnabrechnungen, die mir regelmäßig übermittelt werden, befinden sich diverse Sonderleistungen und ganz ehrlich ? Ich weiß, bestimmte Sonderleistungen sind nicht pfändbar wie 50 % der Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern es einen bestimmten Rahmen nicht sprengt (500 € waren zumindest beim Weihnachtsgeld max. pfändungsfrei) Doch wie verhält es sich mit folgenden Leistungen:
- Betriebszugehörigkeit
- Aufsichtsprämie
- Funkprämie
- VL Arbeitgeber (?)
- Fahrgeld
- Anwesenheitsprämie
- SFN 25 % steuerfrei (?)
- N 25 % steuerfrei (?)
- "Sonderzahlung"
Dort, wo die Fragezeichen sind, weiß ich nicht, um was für Leistungen es sich im Einzelnen handelt. Ich kann mit diesen Bezeichnungen nichts anfangen. Ich kann mir absolut nicht vorstellten, dass all diese Positionen unpfändbar sein sollen.... Kann mir jemand weiterhelfen. Also, der Job des Schulders ist Taxifahrer. Fallen alle Positionen unter §850a Nr. 3 ZPO ? Oder gibt es dort auch positionen, die in Ansatz gebracht werden können.
Ich hoffe, unter euch findet sich ein Experte, der bereit ist, mir zu helfen.
Krümel 22