Hallo liebe Kollegen.
Meine Frage, ist ob in den Erbschein für den Vorerben auch der Ausschluss der Übertragbarkeit der Nacherbenanwartschaft in den Erbschein hinein muss? Ich finde hierzu nichts. Ich finde nur, dass der Ausschluss der Vererblichkeit zum Ausdruck kommen muss.
Vielen Dank.