Nichteinhaltung von Terminen durch Betreuer und Pfleger

  • Hier reißt bei Betreuern und Pflegern immer mehr die Unsitte ein, dass gerichtlich bestimmte Termine (z.B. Jahresbericht bzw. Rechnungslegung) ohne Rückmeldung bei Gericht einfach überzogen werden (in der Regel um Wochen, manchmal auch um Monate) bzw. nach Erinnerung durch die Geschäftsstelle dieselbe einfach ignorieren. Dasselbe gilt bei beantragten und gewährten Fristverlängerungen. Nach Fristablauf kommt einfach nichts.

    Wir weisen bei der Bestimmung von Terminen schon auf den Wortlaut des § 35 Absatz 2 FamFG hin, damit wir ggf. auch ohne ausdrückliche -weitere- Androhung von Zwangsgeldern solche festsetzen können.

    Kommt es zur Zwangsgeldfestsetzung sind dann die betreffenden Betreuer und Pfleger verschnupft.

    Deshalb meine Frage: wie handhaben es die anderen Betreuungsgerichte/Nachlassgerichte? Laufen die Gerichte den Betreuern bzw. Pflegern hinterher? Wie oft werden die Betreuer bzw. Pflege an die Einhaltung ihrer Fristen erinnert?

  • Die meisten Berufsbetreuer halten sich hier ziemlich genau an die Fristen ohne Erinnerung / Mahnung.

    Die, die sich bekanntlich in der Vergangenheit nicht daran gehalten haben, werden, abhängig von der jeweiligen Geschäftsstelle, kurz vorher an die Abgabe erinnert oder danach gemahnt.
    Falls sich aber auch dann nach erneuter Mahnung nichts rührt kommt ein netter Hinweis auf das Zwangsgeld. Spätestens danach kommen rund 99% aller Berichte / RL ohne, dass es einer Festsetzung des Zwangsgeldes bedarf.

    Ich hab da aber ehrlich gesagt bei Berichten und RL auch nicht so ein Problem damit, wenn die Unterlagen begründet einige Wochen verspätet eingehen - Hauptsache sie gehen ein und man kann sie prüfen.

  • Zu meiner Zeit am Betreuungsgericht hatte das i.d.R. ganz gut geklappt. Wenn die Betreuer nicht pünktlich "liefern" können, erwarte ich einen Anruf und so haben sie das eigentlich auch gemacht. Ich habe ihnen dann die Fristverlängerung gegeben, die sie haben wollten - was meist nicht mehr als 4 Wochen waren und dann kamen die Unterlagen auch.
    Wenn keine Reaktion kam, wurde nur einmal erinnert mit Frist von 3 Wochen, dann Zwangsgeldandrohung mit noch kürzerer Frist und danach ohne weitere Mahnung Zwangsgeld-Festsetzung. Das musste ich in etlichen Jahren insgesant nur 1-2 Mal machen. Ansonsten kam immer vor der Festsetzung was.

  • Und dennoch ist die sofortige und ohne (nicht mehr vorgeschriebene) Androhung erfolgte Festsetzung eines Zwangsgeldes ebenso eine Charakterfrage des Gerichts.

    Leider habe ich als Pfleger nicht derartige Mittel, wenn ich im Gegenzug bei manchen Gerichten Wochen und Monate ohne Reaktion auf Antwort oder Festsetzung der Vergütung warte...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Wir stehen in guter Verbindung mit der Betreuungsbehörde, die die Betreuer vorschlägt und melden dort die unzuverlässigen Betreuer.
    Sie werden dann erst einmal nicht mehr vorgeschlagen, da offensichtlich überlastet.
    Das wirkt !

  • TL: Wenn beim Gericht Schlamperei vorherrscht, heißt das aber noch nicht, dass auch der Pfleger schlampig arbeiten dürfte.

    Wenn ich eine Rechnung erhalte, wird sie noch am gleichen Tag bezahlt, genauso wie ich erwarte, dass die von mir gestellten Rechnungen zeitnah bezahlt werden.

    Das gehört sich einfach so.

  • Und dennoch ist die sofortige und ohne (nicht mehr vorgeschriebene) Androhung erfolgte Festsetzung eines Zwangsgeldes ebenso eine Charakterfrage des Gerichts.

    Leider habe ich als Pfleger nicht derartige Mittel, wenn ich im Gegenzug bei manchen Gerichten Wochen und Monate ohne Reaktion auf Antwort oder Festsetzung der Vergütung warte...

    Doch. Die Dienstaufsichtsbeschwerde. Und dieselbe auch ohne vorherige Ankündigung.

    Und nein. Wenn sich ein Betreuer oder Pfleger zurecht beschwert, ist es eine Charakterfrage des Gerichts, ihn doch wieder zu bestellen.

    Es ist im übrigen auch eine Charakterfrage des Betreuers bzw. Pflegers, Fristen einzuhalten, ggf. Fristverlängerungen zu beantragen und selber beantragte Fristen dann auch einzuhalten. Alles andere ist ...

    Spielregeln sind von beiden Seiten einzuhalten.

  • Ja so ist es.

    Aber Fehler werden überall gemacht.

    Ich denke es geht auch nicht darum, dass mal nachgefragt werden muss, wo der Bericht bleibt und dann Vollzug erfolgt sondern wohl eher um solche Beteiligte, denen man x-Mal ohne Reaktion hinterherlaufen muss. Das ist in keinem Falle ok.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ja so ist es.

    Aber Fehler werden überall gemacht.

    Ich denke es geht auch nicht darum, dass mal nachgefragt werden muss, wo der Bericht bleibt und dann Vollzug erfolgt sondern wohl eher um solche Beteiligte, denen man x-Mal ohne Reaktion hinterherlaufen muss. Das ist in keinem Falle ok.

    M.E. zum Beispiel dann, wenn ein Betreuer x Fälle hat und in keinem seiner Fälle, die Termine einhält. Auch nicht solche, bei denen er schon Fristverlängerung beantragt und erhalten hat. Und dann noch schmollt, wenn man ihm auf die Füße tritt.

  • M.E. zum Beispiel dann, wenn ein Betreuer x Fälle hat und in keinem seiner Fälle, die Termine einhält. Auch nicht solche, bei denen er schon Fristverlängerung beantragt und erhalten hat. Und dann noch schmollt, wenn man ihm auf die Füße tritt.

    Genau für solche Fälle würde es sich doch dann aber empfehlen mit der Betreuungsbehörde Kontakt aufzunehmen, dass diese denjenigen vorerst nichtmehr als Betreuer vorschlägt, da offensichtlich überlastet. Wird bei anderen Gerichten dann vermutlich auch nicht anders aussehen mit dem Betreuer.

    Wir haben hier auch einen einzigen RA-Betreuer, der unsere Fristen konsequent ignoriert und erst reagiert, wenn das Zwangsgeld festgesetzt wird.

  • Euch scheint es allen gut zu gehen. Es ist hier eher selten, dass mal ein Bericht/RL von Berufsbetreuern pünktlich eingeht.
    Wenn der Zeitraum beispielsweise 01.01. bis 31.12., fordere ich am 01.02. zur Einreichung der RL auf. Am 01.03. und 01.04. wird nochmal erinnert. Am 01.05. wird das Zwangsgeld angedroht und am 01.06 festgesetzt. Bei Festsetzung erfolgt Ri.-Vorlage. Die Schreiben dann auch immer nochmal eine Aufforderung an den Betreuer. Allerdings wird bei Festsetzung des Zwangsgelds auch die Betreuungsbehörde informiert.
    Die meisten Berufsbetreuer reagieren irgendwann zwischen der Aufforderung und der zweiten Erinnerung. Niemand stört sich daran. Ich hab allerdings auch noch nie mitbekommen, dass sich ein Betreuer über das Zwangsgeld beschwert hat, wenn er sich vorher nicht gemeldet hat.
    Und zum Thema Vergütung: Wenn's mal länger dauert, dann regelmäßig wegen Überlastung. Da freuen wir uns auch über eine Erinnerung bzw. Nachfrage und nicht gleich DAB.

  • Freiwillig reicht hier kein Betreuer den Bericht und die Rechnungslegung ein und kaum einer ohne Erinnerung. Zwei spezielle Betreuer nie vor Zwangsgeldfestsetzung, dafür reichen die beiden schon vor Ablauf des Zeitraums ihre Vergütungsanträge ein :mad:
    Die Richter interessiert das leider gar nicht...

  • Wir teilen dem Berufsbetreuer bereits im Prüfbericht den nächsten RL-Zeitraum und die Einreichungsfrist mit. Vorlagefrist setze ich meistens auf 1 Monat. 1 Monat später (also 2 Monate nach Fälligkeit) schickt die Serviceeinheit die Erinnerung los, da wird mir die Akte gar nicht vorgelegt. 3 Wochen später bekomme ich die Akte erstmals vorgelegt, und dann rufe ich beim Betreuer an und bitte ganz höflich um Erledigung (mit dem Hinweis: Sonst müsste ich ZG androhen, das möchte doch keiner...). Das hilft meistens.

    2 Wochen später (also 3 1/2 Monate nach RL-Ende) kommt dann die ZG-Androhung. Falls der Betreuer bereits einschlägig aufgefallen ist, bekommt die Betreuungsbehörde bereits von dieser Androhung Kenntnis.

    Wer mich informiert und höflich um Fristverlängerung bittet, erhält diese auch. Wer aber komischerweise immer pünktlich zur ZG-Androhung Urlaub macht, nicht. :teufel:

    Das Argument, der Betreuer hätte ja auch schonmal monatelang auf seine Vergütung gewartet, ist mir auch schon begegnet. Ich bitte dann die Betreuer, den konkreten Fall zur konkreten Akte mit dem konkret zuständigen Kollegen zu besprechen, und verweise darauf, dass für entsprechende Beschwerden die Dienstaufsicht zuständig ist (und nicht ich).

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Man kann ja mal zum Gespräch einladen: Rechtspfleger, Betreuungsbehörde und Betreuer bzw. Vereinsvorstand. Da können mal die Probleme und Wünsche aller Seiten angesprochen und diskutiert werden und man kann besprechen, wie es zukünftig besser laufen soll. Sowas ist durchaus sinnvoll und erfolgversprechend. Wurde bei uns vom damaligen Gruppenleiter ab und an gemacht.

  • Und warum kann man nicht ganz einfach Termine, die man genannt bekommt, einhalten?

    Den Termin zur Beantragung der Betreuer- bzw. Pflegervergütung halten die Betreuer bzw. Pfleger -zumindest bei mir- ja auch -und in der Regel sogar taggenau- ein.

    Ist es wirklich notwendig, Betreuern bzw. Pflegern auf die gesetzten Fristen noch 2 Montage draufzugeben, dann die Serviceeinheit erinnern zu lassen, dann selbst noch zweimal höflich erinnern, dann noch ein Zwangsgeld anzudrohen?

    Das kann es doch nicht sein.

    Vielleicht könnten sich ja hierzu einmal die Betreuer bzw. Pfleger im Forum äußern.

  • Und warum kann man nicht ganz einfach Termine, die man genannt bekommt, einhalten?


    Könnten sie schon. ;)

    Ist es wirklich notwendig, Betreuern bzw. Pflegern auf die gesetzten Fristen noch 2 Montage draufzugeben, dann die Serviceeinheit erinnern zu lassen, dann selbst noch zweimal höflich erinnern, dann noch ein Zwangsgeld anzudrohen?


    Das ist wirklich nicht notwendig. Warum machst du die Fristen so lang und erinnerst so oft?

    Im Übrigen glaube ich nicht, dass die Masse der Betreuer so arbeitet. Das ist eine kleine Anzahl, die so auffällt, dass sie schnell die ganze Berufsgruppe in ein schlechtes Licht stellt.

  • Und warum kann man nicht ganz einfach Termine, die man genannt bekommt, einhalten?


    Könnten sie schon. ;)

    Ist es wirklich notwendig, Betreuern bzw. Pflegern auf die gesetzten Fristen noch 2 Montage draufzugeben, dann die Serviceeinheit erinnern zu lassen, dann selbst noch zweimal höflich erinnern, dann noch ein Zwangsgeld anzudrohen?


    Das ist wirklich nicht notwendig. Warum machst du die Fristen so lang und erinnerst so oft?

    Im Übrigen glaube ich nicht, dass die Masse der Betreuer so arbeitet. Das ist eine kleine Anzahl, die so auffällt, dass sie schnell die ganze Berufsgruppe in ein schlechtes Licht stellt.

    Ich habe das Statement von Franziska wiedergegeben.

    Ich mache es schon anders. Bin zwischenzeitlich aber eigentlich schon so weit, dass ich sage, einer Erinnerung des Betreuers bedarf es nicht (mehr). Grundsätzlich sind gerichtlich gesetzte Termine dazu da, dass man sie einhält. Wenn der Betreuer dann -in Kenntnis des § 35 Absatz 2 FamFG- 4 bis 8 Wochen nach Termin seinen Pflichten immer noch nicht (freiwillig) nachgekommen ist, dann gibt es eben Zwangsgelder.

    Nur wenn ich so verfahre, dann schmollen die Betreuer.

    Letztendlich wird es darauf hinauslaufen, dass ich Betreuer, die mir hier negativ auffallen, einfach nicht mehr bestelle bzw. den entsprechenden Betreuervorschlag der Betreuungsbehörde ablehne.

    Und nein: zwischenzeitlich ist es nicht mehr die Masse der Betreuer, die termingerecht -oder kurz danach- ohne (weitere) Anmahnung liefert. Die Zahl der Ausreißer wird m.E. schon immer größer.

    Deswegen habe ich gerade auch "so einen Hals".

  • Freu Dich doch, daß Du Deine Kandidaten wenigstens selbst aussuchen kannst. Wenn Dich als Rechtspfleger der Richter bei solchen Sachen hängen läßt, hast Du ganz schlechte Karten.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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