Hier reißt bei Betreuern und Pflegern immer mehr die Unsitte ein, dass gerichtlich bestimmte Termine (z.B. Jahresbericht bzw. Rechnungslegung) ohne Rückmeldung bei Gericht einfach überzogen werden (in der Regel um Wochen, manchmal auch um Monate) bzw. nach Erinnerung durch die Geschäftsstelle dieselbe einfach ignorieren. Dasselbe gilt bei beantragten und gewährten Fristverlängerungen. Nach Fristablauf kommt einfach nichts.
Wir weisen bei der Bestimmung von Terminen schon auf den Wortlaut des § 35 Absatz 2 FamFG hin, damit wir ggf. auch ohne ausdrückliche -weitere- Androhung von Zwangsgeldern solche festsetzen können.
Kommt es zur Zwangsgeldfestsetzung sind dann die betreffenden Betreuer und Pfleger verschnupft.
Deshalb meine Frage: wie handhaben es die anderen Betreuungsgerichte/Nachlassgerichte? Laufen die Gerichte den Betreuern bzw. Pflegern hinterher? Wie oft werden die Betreuer bzw. Pflege an die Einhaltung ihrer Fristen erinnert?