Hallo zusammen,
eine Frage an die InsO-Dinos:
habe eine Schlussrechnung einschließlich Vergütungsantrag auf dem Tisch aus einem Verfahren, welches im August 2003 eröffnet wurde. Da gabe es doch noch keine Vergleichsberechnung gem. § 11 Absatz 2 InsVV, oder? Gem. § 19 insVV ist das zu dem Zeitpunkt gültige Verfahrensrecht anzuwenden. Vorläufige Verwaltervergütung ist schon längst abgerechnet (Im Jahr 2003).
Danke!
Antonia