§ 765a Suizidgefahr, Gutachten von Amts wegen oder Beibringung?

  • Hallo,


    in der Vertretung liegt mir ein Räumungsschutzantrag vor. Der Schuldner hat verschiedene haus- und fachärztliche Atteste vorgelegt aus denen eine Suizidgefahr zumindest nicht auszuschließen ist. Der originäre Sachbearbeiter hat die Vollstreckung eingestellt und dem Schuldner aufgegeben ein entsprechendes Gutachten beizubringen.
    Nach Fristablauf hat der Schuldner kein Gutachten vorgelegt, jedoch weitere Atteste (ohne neuen Inhalt) und der Schuldnervertreter rügt, ein Gutachten sei von Amts wegen einzuholen. Außerdem soll eine ambulante Behandlung des Schuldners ab Oktober beginnen.

    Wie seht ihr das, ist ein Gutachten in diesem Fall stets von Amts wegen einzuholen oder kann dies dem Schuldner aufgegeben werden?

    Informiert ihr in solchen Fällen das Betreuungsgericht und regt eine Betreuung/Unterbringung an ?

    Ich habe bereits einige Entscheidungen hierzu gelesen, interessiere mich aber für die praktische Umsetzung

  • Die Beweiserhebung erfolgt durch das Gericht. Diese Unsitte, Schuldner selbst Gutachten beibringen zu lassen, hat keine rechtliche Grundlage. Vermutlich geht es dabei nur darum, die Kosten gleich auf den Schuldner abzuwälzen.

    Ansonsten wurde das Thema hier schon -zigmal durchgenommen.

    Gerne erwähnt auch noch Führerscheinstelle (was natürlich nicht verhindert, dass der Schuldner sich trotzdem in ein Auto setzt) und kürzlich auch Gesundheitsamt (da angeblich Amtsärzte die Zwangseinweisung anordnen dürfen [ich dachte bisher immer, das muss der Richter, wegen Freiheitsentzug und so]).

  • Danke für die Antworten. Die bisherigen Beiträge zu dem Thema hier habe ich bereits gelesen.

    Da der Gutachter durch das Gericht beauftragt wird, ist er auch durch dieses zu vergüten.
    Fordert ihr einen Kostenvorschuss an? Wenn ja, von wem?

  • Einen Kostenvorschuss kann man nur vom Schuldner anfordern.

    Macht in der Regel aber wenig Sinn, da der Schuldner meist wirtschaftlich nicht in der Lage ist diesen zu zahlen, dann PKH usw.....

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