Hallo,
in der Vertretung liegt mir ein Räumungsschutzantrag vor. Der Schuldner hat verschiedene haus- und fachärztliche Atteste vorgelegt aus denen eine Suizidgefahr zumindest nicht auszuschließen ist. Der originäre Sachbearbeiter hat die Vollstreckung eingestellt und dem Schuldner aufgegeben ein entsprechendes Gutachten beizubringen.
Nach Fristablauf hat der Schuldner kein Gutachten vorgelegt, jedoch weitere Atteste (ohne neuen Inhalt) und der Schuldnervertreter rügt, ein Gutachten sei von Amts wegen einzuholen. Außerdem soll eine ambulante Behandlung des Schuldners ab Oktober beginnen.
Wie seht ihr das, ist ein Gutachten in diesem Fall stets von Amts wegen einzuholen oder kann dies dem Schuldner aufgegeben werden?
Informiert ihr in solchen Fällen das Betreuungsgericht und regt eine Betreuung/Unterbringung an ?
Ich habe bereits einige Entscheidungen hierzu gelesen, interessiere mich aber für die praktische Umsetzung