Hallöchen!
In einem normalen Insolvenzverfahren (IN, RSB-Antrag, Stundung) hat ein Dritter eine relativ hohe Summe auf das Hinterlegungskonto gezahlt. Ziel ist die vollständige Befriedigung der Gläubiger und somit Erteilung der Vorzeitigen RSB. Scheint wohl ein Bekannter oder Freund der Schuldnerin zu sein.
Die Verwalterin hat Schlussrechnung gelegt, ich habe die Vergütung festgesetzt und die Schlussfrist (schriftliches Verfahren) bestimmt.
Nun meldete sich eine Anwältin, die sowohl die Schuldnerin, als auch diese dritte Person vertritt und beantragt folgendes:
- den Dritten als Massegläubiger gem. §§ 53,54 InsO im Verfahren zu berücksichtigen
- nach erfolgter Verteilung an die Gl das verbleibende Guthaben an den Dritten auszuzahlen
- die Berechnungsgrundlage für die Vergütung der Treuhänderin soweit herabzusetzten, als die freiwillige Zahlung zu vollständigen Befriedigung der Gläubiger ausreicht (er hatte etwas mehr bezahlt).
Im Namen der Schuldnerin stellete sie lediglich den Antrag bezüglich der Vergütung und auf Erteilung der vorz. RSB.
Was haltet Ihr davon?
Ich sehe es eigentlich nicht so, dass diese Zahlung eine Masseschuld ist, denn dann dürfte ich ja auch nicht an die Inso-Gläubiger verteilen. Ergo: keine vorz. RSB möglich. Wir wären wieder am Anfang. Ich habe allerdings in den Kommentierungen und beck-online keinerlei Fundstellen dafür gefunden, die meine Meinung bestätigen. Des Weiteren zweifel ich momentan noch daran, ob ich über die Massezugehörigkeit entscheiden muss. Ist dafür überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben?
Des Weitern ist das verbleibende Guthaben doch an die Schuldnerin auszuzahlen... Was die dann damit macht, kann mirja dann egal sein, oder?
Die Zahlung sehe ich zunächst als Einnahme und somit als Insolvenzmasse. Aus diesem Grund habe ich sie auch in der Berechnungsgrundlage komplett berücksichtigt.
Hattet ihr schonmal einen solchen Fall? Wie ist euer spontanes Gefühl bzw. kennt ihr Entscheidungen oder Kommentierungen hierzu? Meine Möglichkeiten zum recherhieren sind hier leider etwas mau.
Ich wünsche euch schon einmal ein schönes Wochenende und freue mich über Denkanstöße.
Vielen Dank!