Mein Betreuter befindet sich seit heute in der Sucht Reha. Das Reha Krankenhaus möchte keine AU- Bescheinigung für den Arbeitgeber ausstellen und stellt nur eine Aufenthaltsbescheinigung aus. Reicht dies für den Arbeitgeber? Wie wird dies hier gesehen?
Aufenthaltsbescheinigung statt AU- Bescheinigung
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Muss ein Rechtspfleger das wissen?? Eher nicht.
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Prima!!!! Danke, das ist die Rechtsgrundlage. Von der Dt. Rentenversicherung habe ich eine Bescheinigung gem. § 9 Abs. 2a EFZG bekommen und an den Arbeitgeber weitergeletet.
Gut recheriert!!!
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Für die anderen kein Bienchen?
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Muss ein Rechtspfleger das wissen?? Eher nicht.
Das sehe ich ebenfalls so.
Ich habe auch schon in einem anderen Thread vom Beschützer angesprochen, dass seine Fragen teilweise besser in einem Forum für Berufsbetreuer aufgehoben wären.
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Muss ein Rechtspfleger das wissen?? Eher nicht.
Das sehe ich ebenfalls so.
Ich habe auch schon in einem anderen Thread vom Beschützer angesprochen, dass seine Fragen teilweise besser in einem Forum für Berufsbetreuer aufgehoben wären.
oder er wendet sich an die zuständige freundliche Betreuungsstelle (§ 4 Abs. 3 BtBG)
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Sinnvoller Weise hat er das von Frog Angesprochene im "Forum Betreuung" getan, eine Minute bevor er hier den Thread eröffnet hat.
Ich hatte eben ein leichtes Déjà-vu, zumindest, was die Fragestellung angeht. Die Antworten unterscheiden sich erheblich.
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Sinnvoller Weise hat er das von Frog Angesprochene im "Forum Betreuung" getan, eine Minute bevor er hier den Thread eröffnet hat.
Ich hatte eben ein leichtes Déjà-vu, zumindest, was die Fragestellung angeht. Die Antworten unterscheiden sich erheblich.
Ja, stimmt. Es ist nicht nur in der Medizin von Vorteil verschiedene Meinungen einzuholen.....
In diesem Forum wird das eine oder andere etwas anders gesehen als im Forum für Betreuer und umgekehrt. Beide Foren liefern richtig gute Beiträge für die Arbeit. Ich bin sehr froh, wenn ich mich in beiden Foren austauschen kann.
Obwohl meine Eingangsfrage augenscheinlich tatsächlich eher ins Forum für Betreuer gepasst hätte, wurde sie hier genauer beantwortet. Vielen Dank noch einmal hierfür!
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