Benachrichtigung von "Erben" aus widerrufenene Vefügungen?

  • Leider hat die Suchfunktion nichts ergeben, daher hier meine Frage:
    Wie handhabt Ihr es mit der Benachrichtigung von Erben, VN, TV usw. aus später dann widerrufenen Verfügungen von Todes wegen? Prüft Ihr insoweit doch ein wenig vor? oder benachrichtigt Ihr alle?

  • Ja, auch die in später widerrufenen letztwilligen Verfügungen genannten Erben usw. benachrichtige ich von der TEÖ. Wie sonst sollen sie ihre Rechte wahrnehmen (z. B. die Wirksamkeit einer späteren letztwilligen Verfügung anfechten) ?

    Aber was genau meinst du denn mit "prüft ihr ein wenig vor" ?

    Vielleicht solltest du den SV konkret darstellen, damit wir sinnvoll antworten können.

  • Die Erblasserin hat insgesamt 7 letztwillige Verfügungen hinterlassen, notarielle und privatschriftliche. In 5 dieser T. (notarielle)hat sie umfangreiche Vermächtnisse und TV angeordnet, Vermächtnisse geändert, widerrufen, neue VN benannt. In den letzten beiden (privatschriftlichen) T. widerruft sie alle vorherigen T. und setzt ihren Sohn als Alleinerben ein.
    Mit "prüft Ihr vor" meine ich, ob Ihr schaut, welche Vermächtnisse evtl. widerrufen sind usw. und diese dann nicht benachrichtigt.

  • Mit "prüft Ihr vor" meine ich, ob Ihr schaut, welche Vermächtnisse evtl. widerrufen sind usw. und diese dann nicht benachrichtigt.


    Aber gerade die muß man doch auch benachrichtigen - wenn der Widerruf unwirksam ist, würde der Vermächtnisnehmer sonst seiner Rechte beraubt. Das kann man nicht einfach in einer "Vorprüfung" (und auch noch ohne Beteiligung der Betroffenen) erledigen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Die Erblasserin hat insgesamt 7 letztwillige Verfügungen hinterlassen, notarielle und privatschriftliche. In 5 dieser T. (notarielle)hat sie umfangreiche Vermächtnisse und TV angeordnet, Vermächtnisse geändert, widerrufen, neue VN benannt. In den letzten beiden (privatschriftlichen) T. widerruft sie alle vorherigen T. und setzt ihren Sohn als Alleinerben ein.

    Kenne das, ist lästig und meist auch unnütz, wird bei mir aber trotzdem vorschriftsmäßig abgearbeitet.

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