amerikanischer Staatsbürger/ Zuständigkeit

  • Halli Hallo,

    ich mache noch nicht lang Nachlass und habe eine bestimmt blöde Frage.
    Ich habe hier einen Erbscheinantrag nach X. X war amerikanischer Staatsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland, weiterhin kein bewegliches und unbewegliches Vermögen im Inland.
    Grund für den Antrag hier am hiesigen Amtsgericht: Der tote Vater des Verstorbenen hatte in meiner Zuständigkeit einen Praxis, um dessen Vermögenswert es hier es geht. Es wurden wohl bereits Zahlungen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetzt geleistet. Um noch weitere Zahlungen zu bekommen, muss jetzt noch ein Erbschein nach X vorgelegt werden.
    Meiner Meinung nach bin ich doch nicht zuständig oder???

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!