Halli Hallo,
ich mache noch nicht lang Nachlass und habe eine bestimmt blöde Frage.
Ich habe hier einen Erbscheinantrag nach X. X war amerikanischer Staatsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland, weiterhin kein bewegliches und unbewegliches Vermögen im Inland.
Grund für den Antrag hier am hiesigen Amtsgericht: Der tote Vater des Verstorbenen hatte in meiner Zuständigkeit einen Praxis, um dessen Vermögenswert es hier es geht. Es wurden wohl bereits Zahlungen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetzt geleistet. Um noch weitere Zahlungen zu bekommen, muss jetzt noch ein Erbschein nach X vorgelegt werden.
Meiner Meinung nach bin ich doch nicht zuständig oder???