Auslegung-bedingtes Vermächtnis oder bedingte Nacherbfolge?

  • Hallo liebe Kollegen.

    Folgende Formulierung liegt vor:

    Nichte der Verstorbenen bekommt einzelne Vermögenswerte zugesprochen, u.a. das Haus mit Grundstück.
    Der Lebensgefährte erhält einzelne Geldvermächtnisse und ein Wohnrecht für die Dauer bis er wieder eine Frau gefunden hat. Weiter heißt es, dass das Haus nicht verkauft werden darf. Das Grab muss von der Nichte gepflegt werden für 10 Jahre, andernfalls muss sie das Haus an den Lebensgefährten zurück geben.

    Meint Ihr bedingtes Vermächtnis oder bedingte Nacherbfolge?
    Der Lebensgefährte war noch nie Eigentümer des Hauses, der Begriff "zurückgeben" ist also nicht verständlich.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Da würde ich d. Antragsteller nach dem Willen des Verstorbenen befragen.
    Könnte mir sogar vorstellen, dass die Nichte Alleinerbin sein soll und alles andere (nur)Vermächtnisse und Auflagen sind. Bei der Formulierung kann im Wege der Auslegung doch fast alles rauskommen - bei uneinigen Beteiligten eine Einladung für ein streitiges Verfahren.
    Falls du den ES-Antrag aufnehmen musst, würde ich jede Auslegung genau erläutert/begründet aufnehmen und gucken, was der anzuhörende andere Beteiligte dazu ggf. erklärt.

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