Hallo,
ich möchte gern das Geld pfänden, welches der Arbeitgeber des Schuldners auf das Konto der Freundin überweist. Ich habe in meinen Unterhalt einen Formulierungsvorschlag für den Pfüb gefunden. Dieser ist allerdings schon sehr alt. Geht das so?
[FONT=Franklin Gothic Book, sans-serif]1. Gepfändet werden gem. § 667 BGB die angeblichen Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung aller der Drittschuldnerin zugegangenen und künftig zugehenden Geldleistungen, die ein Dritter zugunsten des Schuldners als Leistungsempfänger erbringt, aber nicht im Rechts- oder Leistungsverhältnis mit der Drittschuldnerin steht, vielmehr von ihr lediglich in Empfang genommen werden. [/FONT]
[FONT=Franklin Gothic Book, sans-serif]2. Gepfändet wird gem. § 666 BGB weiterhin das Recht auf Auskunft- und Rechenschaftslegung, welches ausschließlich die Drittschuldnerin erbringen kann, bezüglich der auf dem Konto der Drittschuldnerin ein- und ausgehenden Beträge und Zahlungen im Auftrag des Schuldners. [/FONT]
Danke vorab.
Liane