Hi, weiß ja auch nicht, ob das Thema in dem Verwaltungsthread richtig aufgehoben ist:
bin Rechtspfleger und habe es mal gewagt, bei meiner für den Juris-zugang zuständigen "Stelle" eine Heimnutzkennung gewünscht, dies wurde mit völligem Unverständnis quittiert.
Nun muss ich dazu sagen, ich bin in NRW tätig, sehr sehr rückständig, nicht was rechtspolitische oder öffentlichkeitswirksame Projekte betrifft, aber nach innen oh je (offenbar immer noch von der preußischen Besatzung nachhaltig geprägt).
Nun gibt sich NRW mal wieder ganz modern, und ermöglicht Referendaren - die sich in in NRW in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden - einen JURIS-Heimzugang.
Oki, ich bin ja nur ein doofer vollbeamteter Rechtsanwender und kein AZUBI, wie seht Ihr die Chancen auf die Einräumung der Zugangsberechtigung ?
PS: in NRW ist natürlich noch das Kasten- und Klassensystem mit einzubeziehen: so wurde mir während meines - in Beurlaubung stattfindenen Studiums der Rechtswissenschaften die Büchereinutzung streitig gemacht, nicht jedoch bei studierenden Abkömmlingen von richterlichen Gerichtsangehörigen.