heimischer Juris-Zugang für subalterne Justizpackesel

  • Hi, weiß ja auch nicht, ob das Thema in dem Verwaltungsthread richtig aufgehoben ist:

    bin Rechtspfleger und habe es mal gewagt, bei meiner für den Juris-zugang zuständigen "Stelle" eine Heimnutzkennung gewünscht, dies wurde mit völligem Unverständnis quittiert.
    Nun muss ich dazu sagen, ich bin in NRW tätig, sehr sehr rückständig, nicht was rechtspolitische oder öffentlichkeitswirksame Projekte betrifft, aber nach innen oh je (offenbar immer noch von der preußischen Besatzung nachhaltig geprägt).
    Nun gibt sich NRW mal wieder ganz modern, und ermöglicht Referendaren - die sich in in NRW in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden - einen JURIS-Heimzugang.
    Oki, ich bin ja nur ein doofer vollbeamteter Rechtsanwender und kein AZUBI, wie seht Ihr die Chancen auf die Einräumung der Zugangsberechtigung ?

    PS: in NRW ist natürlich noch das Kasten- und Klassensystem mit einzubeziehen: so wurde mir während meines - in Beurlaubung stattfindenen Studiums der Rechtswissenschaften die Büchereinutzung streitig gemacht, nicht jedoch bei studierenden Abkömmlingen von richterlichen Gerichtsangehörigen.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • :confused::gruebel::eek::confused::gruebel::eek:...fast :wechlach: Man kann es kaum glauben. Wenn du denkst, so nicht weiter zu kommen, geh den offiziellen Weg mit schriftlichem Antrag.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Dann bleibt nur noch der Heiratsantrag an eine Richterin (wobei ich davon ausgehe, dass der auch in NRW trotz Kasten- und Klassensystem zulässig ist).

    :blumen:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ich würde auch einen offiziellen Antrag stellen. Unser Perosnalrat hat damals gesagt: Wenn man Kleinigkeiten (Und der Heimzugung ist ja nichts wildes) von der Verwaltung will, muss man schriftliche Anträge stellen und auf Bescheidung bestehen. Dann wird dort überlegt, was weniger Arbeit macht: Die Kleinigkeit oder die schriftliche Ablehnung.....

  • Ich würde auch einen offiziellen Antrag stellen. Unser Perosnalrat hat damals gesagt: Wenn man Kleinigkeiten (Und der Heimzugung ist ja nichts wildes) von der Verwaltung will, muss man schriftliche Anträge stellen und auf Bescheidung bestehen. Dann wird dort überlegt, was weniger Arbeit macht: Die Kleinigkeit oder die schriftliche Ablehnung.....


    Der Zugang wird in NRW zentral über das BIT erteilt und was nicht vorgesehen ist, wird auch nicht gemacht. Ich hab mal vor ein paar Jahren vorsichtig nach einer Heimkennung für beck gefragt als ich Dozent im Begleitunterricht gespielt habe. Rechtspfleger konnte man nicht als Berechtigte im System auswählen und damit hatte es sich.


  • Der Zugang wird in NRW zentral über das BIT erteilt und was nicht vorgesehen ist, wird auch nicht gemacht.

    Die Antwort habe ich fast wörtlich auch zu hören bekommen, wie schon mal angeführt, allerdings in anderem Zusammenhang. Ich habe noch heute Kontakt zu vielen Ex-Anwärtern, denen ich angeboten habe, bei Probs in der Praxis mich weiterhin zu fragen. Angesichts "i.R." hatte ich angefragt, ob man mir meinen juris-Zugang aus diesem Grunde belassen könnte. Ich war der Ansicht, ein einzelner Anschluss fällt nicht ins Gewicht. Antwort: Ist nicht vorgesehen und wird auch nicht erteilt. PENG! Hoch lebe die flexible Verwaltung. Mich über so etwas dann noch aufzuregen ist mir einfach zu dämlich. Ich habe andere Quellen.  :aetsch::2aetsch:

  • ganz herlichen Dank für die Antworten. Werd das mal angehen !
    Ich werde berichten (wenn das jemand aus "meiner" Verwaltung lesen sollte, ist das Teil zunächst geschossen, aber es bleibt ja noch der förmliche Antrag mit Hinweis auf die Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung. Dann würd ich mich mal nach Bonn zu Redeker aufmachen, denke, die werden das witzig finden.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Hi, weiß ja auch nicht, ob das Thema in dem Verwaltungsthread richtig aufgehoben ist:

    bin Rechtspfleger und habe es mal gewagt, bei meiner für den Juris-zugang zuständigen "Stelle" eine Heimnutzkennung gewünscht, dies wurde mit völligem Unverständnis quittiert.
    Nun muss ich dazu sagen, ich bin in NRW tätig, sehr sehr rückständig, nicht was rechtspolitische oder öffentlichkeitswirksame Projekte betrifft, aber nach innen oh je (offenbar immer noch von der preußischen Besatzung nachhaltig geprägt).
    Nun gibt sich NRW mal wieder ganz modern, und ermöglicht Referendaren - die sich in in NRW in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden - einen JURIS-Heimzugang.
    Oki, ich bin ja nur ein doofer vollbeamteter Rechtsanwender und kein AZUBI, wie seht Ihr die Chancen auf die Einräumung der Zugangsberechtigung ?

    PS: in NRW ist natürlich noch das Kasten- und Klassensystem mit einzubeziehen: so wurde mir während meines - in Beurlaubung stattfindenen Studiums der Rechtswissenschaften die Büchereinutzung streitig gemacht, nicht jedoch bei studierenden Abkömmlingen von richterlichen Gerichtsangehörigen.


    Dein Beten wurde erhört. Ab heute JURIS-Heimkennung in NRW auch für Rechtspfleger :)

  • Hi, weiß ja auch nicht, ob das Thema in dem Verwaltungsthread richtig aufgehoben ist:

    bin Rechtspfleger und habe es mal gewagt, bei meiner für den Juris-zugang zuständigen "Stelle" eine Heimnutzkennung gewünscht, dies wurde mit völligem Unverständnis quittiert.
    Nun muss ich dazu sagen, ich bin in NRW tätig, sehr sehr rückständig, nicht was rechtspolitische oder öffentlichkeitswirksame Projekte betrifft, aber nach innen oh je (offenbar immer noch von der preußischen Besatzung nachhaltig geprägt).
    Nun gibt sich NRW mal wieder ganz modern, und ermöglicht Referendaren - die sich in in NRW in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden - einen JURIS-Heimzugang.
    Oki, ich bin ja nur ein doofer vollbeamteter Rechtsanwender und kein AZUBI, wie seht Ihr die Chancen auf die Einräumung der Zugangsberechtigung ?

    PS: in NRW ist natürlich noch das Kasten- und Klassensystem mit einzubeziehen: so wurde mir während meines - in Beurlaubung stattfindenen Studiums der Rechtswissenschaften die Büchereinutzung streitig gemacht, nicht jedoch bei studierenden Abkömmlingen von richterlichen Gerichtsangehörigen.


    Dein Beten wurde erhört. Ab heute JURIS-Heimkennung in NRW auch für Rechtspfleger :)


    Und wie ist die Nachfrage? Habt ihr Heimarbeit, dass sich das auch lohnt?

    Oder ist bei manchen Juris zu Hause ein Hobby? ;)


  • Oder ist bei manchen Juris zu Hause ein Hobby? ;)


    Na ja, die einen gehen Schwimmen, die anderen öffnen JURIS ^^

    Ich kenne schon einige, die ihre Arbeit mit nach Hause nehmen und sich die Zeit dann über einen Korrekturbeleg nachträglich gutschreiben lassen. Offiziell ist das nicht, intern wird das aber geduldet. Ich selbst mache das von Zeit zu Zeit, wenn es um Rechnungslegungen geht oder ich einen etwas umfangreicheren Beschluss schreiben muss. Da helfen mir (jetzt) JURIS und (vorher) beckonline schon weiter.

  • jaaaaa, endlich, Beck-online ist von zu Hause aus im Zugriff und endlich Juris auch. NRW scheint das 19. Jhd. ja so langsam zu überwinden :D
    Beruf, Hobby oder Berufung, das lass ich mal außen vor. Jedenfalls kann ich nun auch endlich bei komplexen Sachen vernünftig recherchieren und muss mir das für Entscheidungen Relevante nicht zusammengoogeln.
    Nein, ich schreibe keine häuslichen Arbeitszeiten auf, das wäre mir wirklich zu blöd. Endlich geht mal was in die richige Richtung in diesem Land :D Es geht voran.......

    Äh, der "Lohn" besteht in der Vereinfachung, schwierige Dinge leichter auf die Reihe zu bekommen.
    Kohle mach ich an der Börse oder auch nicht :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!