...., im Rahmen dieser Anhörung sind alle Anmeldegläubiger anzuhörenWas macht den Anmeldegläubiger zum "Hörungs"gläubiger?
Das Gesetz und auch dem folgend der BGH http://lexetius.com/2009,3106
Ich würd mir da in dem Fall weniger Gedanken darüber machen, ob es sinnvoll ist, wen anzuhören (das ist es selten, auch wenn das Gesetz es vorschreibt).....