Habe folgenden Fall:
Der Ehemann ist verstorben. Die Ehefrau, die unter Betreuung steht ist Alleinerbin. Die Erbfolge ergibt sich aus einem notariellen gemeinschaftlichen Testament, welches bereits eröffnet wurde.
Der Sohn, der Betreuer seiner Mutter beantragt nunmehr die Genehmigung das Darlehen von seinem verstorbenen Vater auf seine Mutter (Alleinerbin) umzuschreiben. Eingereicht hat er den Darlehensvertrag, die Grundschuldzweckerklärung sowie ein Schreiben der Bank, in dem es heißt:
"Als Betreuer reichen Sie bitte die Verträge beim zuständigen Betreuungsgericht ein und lassen sich die geplante Umfinanzierung Ihres verstorbenen Vaters auf ihre Mutter genehmigen."
Auch in dem neuen Darlehensvertrag heißt es: "Übernahme/Weiterführung des Darlehens von dem verstorbenen Vater xy."
Die Ausfertigungen des Darlehensvertrags und der Grundschuldzweckerklärung sind zudem bislang nur von der Bank unterschrieben worden.
Meiner Meinung nach bedarf es hier keiner betreuungsgerichtlichen Genehmigung, da das Darlehen auf die Betreute als Alleinerbin schon übergegangen ist?! Die Vorlage des EÖ-Protokolls nebst notariellem Testament dürfte der Bank doch zur Umschreibung ausreichen oder?
Wie seht ihr das??