Hallo zusammen,
(ich bin Bayerischer Beamter), kann mir jemand verraten, ab wann Tätigkeiten regelmäßiger Art in der Freizeit anzeigepflichtig sind? Die Voraussetzungen, wann eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig ist sind ja definiert (ich bin in der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten § 7 Abs. 2 bzw. in Art. 82 BayBG), dazu gibts auch Kommentarstellen, aber wie schauts in die andere Richtung aus, ab wann ist eine Tätigkeit in der Freizeit nicht mehr nur Freizeitgestaltung sondern anzuzeigen? Habe jetzt nochmal Kommentar dazu abgesucht, aber dazu leider nix finden können.
Nur mal so zum Beispiel:
Man engagiert sich in einer Filmgruppe die regelmäßig kurze Videos für YuTub abfilmt und am heimischen PC mit wenig Aufwand schneidet und auf Yutub veröffentlicht -> Kunst -> genehmigungsfrei. Nehmen wir weiter an, keine Gewinnerziehlungsabsicht und man erwartet mangels Talent auch keine Einnahmen, nur Zeitaufwand (< 8 Stunden wöchentlich) aus Spass an der Freud. Aber wäre das bereits anzeigepflichtig?