Hallo,
ich hab in einem Betreuungsverfahren mit geschäftsunfähiger Betroffener heute bei Akteneinsicht in die Grundakten festgestellt, dass diese ihr Grundstück im März 2015 ohne Vereinbarung einer Gegenleistung an den Betreuer (Sohn) aufgelassen hat. Die Eintragung des Betreuers als Eigentümer im Grundbuch ist Ende August 2015 erfolgt. Dem Betreuer wurde im Juli 2015 der Aufgabenkreis "Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt" übertragen.
Bei der Erstellung der notariellen Übertragungsurkunde (März 2015) hat er den Betreuerausweis nicht vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt bestand auch der Aufgabenkreis "Vermögenssorge" noch ohne Einwilligungsvorbehalt.
Es lag jedoch schon ein aktuelles Gutachten vor, nach dem die Betroffene geschäftsunfähig ist. Hinzu kommt, dass eine Verständigung mit ihr nur per Dolmetscher möglich ist.
Ich bin am Überlegen, wie ich jetzt am geschicktesten vorgehe. Mein derzeitiger Gedanke ist, den Betreuer kurzfristig aufzufordern, unverzüglich die Rückübertragung zu veranlassen.
Gibt es weitere Ideen?