In Kürze kommt Sohn eines griechischer Staatsangehörigen , der seit 30 Jahren hier lebte und nun in Griechenland verstorben ist ( Wohnsitz hier).
Nachlass nur hier
Wenn ich das richtig sehe findet griechisches Recht Anwendung.
Auschlagungsfrist 4 Monate bzw. 1 Jahr.
Es gibt wohl auch noch minderjährige Enkel .
Hier muss wohl Gutachten vor Ausschlagung eingeholt werden .
Wie würdet ihr verfahren ? Habt ihr diese Konstellation schon mal gehabt ?