Hallo
Ich habe gerade folgenden Fall:
Die West-Erblasserin verstarb 1964. Sie hatte ein Grundstück in der ehemaligen DDR. Mir liegt jetzt ein Erbscheinsantrag vor, in welchem der Notar beantragt:
"Der Erbschein soll sich auf den Grundbesitz in der ehemaliegn DDR beziehen."
Nachlassspaltung lag ja nur zwischen 1976 und 1990 vor, also Erbfolge nach BGB. Muss ich dann nicht einen ganz "normalen" Erbschein erteilen oder benötigt der Erbschein tatsächlich diesen vom Notar beantragten Zusatz?
LG
Cocoon