Erbschein für Grundbesitz in der ehemaligen DDR

  • Hallo :)

    Ich habe gerade folgenden Fall:

    Die West-Erblasserin verstarb 1964. Sie hatte ein Grundstück in der ehemaligen DDR. Mir liegt jetzt ein Erbscheinsantrag vor, in welchem der Notar beantragt:

    "Der Erbschein soll sich auf den Grundbesitz in der ehemaliegn DDR beziehen."

    Nachlassspaltung lag ja nur zwischen 1976 und 1990 vor, also Erbfolge nach BGB. Muss ich dann nicht einen ganz "normalen" Erbschein erteilen oder benötigt der Erbschein tatsächlich diesen vom Notar beantragten Zusatz? :confused:

    LG
    Cocoon

  • Keine Nachlassspaltung = kein gegenständl. beschränkter ES.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Falls nur eine Erbscheinsausfertigung direkt fürs GBA beantragt wurde, könnte es auch sein, dass der Notar Gebühren für die Erbscheinserteilung sparen wollte und nicht bemerkte, dass der § 107 Abs. 3 KostO keinen Eingang in das GNotKG gefunden hat. Ansonsten wie TL, Antrag ist falsch und muss geändert werden.

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