Erbausschlagung für ungeborenes nichteheliches Kind

  • Hallo,ich habe eine Frage und stehe anscheinend grad irgendwie auf dem Schlauch 🙈

    Verstorben ist die Oma meiner Ausschlagenden. Die Ausschlagende ist schwanger und will somit auch gleich für ihr noch ungeborenes Kind ausschlagen. Sie hat im Moment noch die alleinige elterliche Sorge für das Kind. In nächster Zeit will jedoch der Kindesvater die gemeinsame Sorgeerklärung mit abgeben. Muss er dann später auch noch für das Kind ausschlagen? Oder bleibt es bei der ausschlagung durch die Mutter?

    danke schon mal!!

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich denke, es kommt bez. des Sorgerechts auf den ZP der Ausschlagungserklärung an. Da kein gemeinsames Sorgerecht bestand und auch kein Genehmigungserfordernis vorliegt, kann nur die Kindesmutter erklären; daher reicht (mir) die Erklärung der Kindesmutter aus.

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