Nachmeldung Forderung nach bereits erklärter Aufrechnung

  • Guten Morgen.

    Mein Problem ist für mich recht kompliziert. Ich habe selten bis gar nicht mit Insolvenzen zu tun und weiß nicht wie ich vorgehen soll. Zum Verständnis hole ich ein bisschen weiter aus.

    Für unseren Mandanten haben wir Forderungen angemeldet weil der Schuldner Insolvenz angemeldet hat. Dies hat sich in mehrer Forderungsaufstellungen unterteilt und in jeder Forderungsaufstellung waren mehrere Zahlungen des Schuldners enthalten, allerdings hatte dieser eben nie vollständig gezahlt. Die entsprechenden Tabellenauszüge über die angemeldeten Forderungen liegen hier vor.

    Nach einiger Zeit haben wir über einen Betrag von mehreren tausend Euro die Aufrechnung erklären können. Diese Aufrechnung wurde auch nicht angefochten.

    In der Zwischenzeit hatte der Insolvenzverwalter einige bereits vom Schuldner getätigte Zahlungen zurückgefordert. Dies hatten wir zunächst abgewiesen, dann (erst deutlich nach Aufrechnungserklärung) haben wir erklärt, diesen Betrag ohne präjudiz für die Sach- und Rechtslage zu erstatten. Es handelt sich um eben jene kleinen Beträge, die der Schulnder mal gezahlt hatte.

    Meine Fragen sind jetzt folgende:

    - Kann ich jetzt ganz einfach, die einzelnen Beträge mit Zinslauf ab Tag nach Zahlung des Schuldners nachmelden? (also quasi: Der Schulder zahlte am 10.07. Summe x, und melde diesen mit Zinslauf ab 11.07. an? So würde ich mit dem Rest dann auch verfahren)
    - Oder melde ich die Beträge als einen Betrag an ohne Zinsläufe?
    - Oder muss ich wegen der Aufrechnung alle Forderungsaufstellungen neu machen? Diese Variante halte ich für falsch, weil wir schließlich schon die Tabellenauszüge vorliegen haben, will dieses aber sicherheitshalber abgeklärt haben.

    Könnt ihr mir helfen das Richte Vorgehen zu finden?

    Ich hoffe, dass die Informationen ausreichend und verständlich sind.

    Vielen Dank im Voraus

    Eure Krümel22

  • Praktisch gedacht würde ich die Beträge mit Zinsen anmelden. Ich bin mir zwar nicht sicher, ob hier wirklich verzugsbedingte Zinsen anfallen, aber eine Zuviel-Anmeldung stört doch nicht, weil der Insolvenzverwalter diese auch bestreiten kann. Eine neue Aufrechnung würde ich nicht erstellen.

    Achtung, es handelt sich eventuell um eine verspätete Nachmeldung, für die Gebühren anfallen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • stimme Gegs zu; mehr kannste für den Klienenten nicht tun

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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