Hier mal folgender Fall (in Rheinland-Pfalz):
Im notariellen Erbvertrag ist nach dem Längstlebenden TV angeordnet. Beide Ehegatten versterben 2015.
Zum TV wird ernannt Tochter A, ersatzweise Tochter B. Eine ausdrückliche Bestimmung dass das Nachlassgericht einen weiteren TV bestimmen soll, wenn beide ablehnen, liegt nicht vor.
Tochter A nimmt zunächst an.
Beantragt TV-Zeugnis. Noch vor Erteilung des TV-Zeugnisses erklärt Sie die Nichtannahme, hilfsweise die Niederlegung des Amtes. Dies wurde als Kündigung nach § 2226 BGB ausgelegt.
(Als Begründung wurde genannt, dass die ältere Tochter B unbedingt das Amt übernehmen möchte.)
Tochter B wird angeschrieben und lehnt das Amt ab.
Nun erklärt Tochter A, dass Sie das Amt nun doch wieder übernehmen würde.
Jetzt frage ich mich ob das ohne weiteres einfach so geht.
Kann man die Kündigung/Nichtannahme anfechten?
Oder ist hier durch den Richter zu prüfen, ob durch das Nachlassgericht ein TV einzusetzen ist und dieser kann dann ggfls. Tochter A wieder einsetzen oder jemand anderes...