Vergütung bei grenzwertiger Mittellosigkeit.

  • Ich häng mich mal mit einer evtl. doofen Frage ran:

    Der Betroffene hat Vermögen in Höhe von 4.800 Euro. Es wird jedoch die Festsetzung aus der Staatskasse beantragt, da von diesen 4.800 Euro rund 1.300 Euro auf einen Riestervertrag entfallen würden. Dieser Riestervertrag sei dem Schonvermögen in Höhe von 2.600 Euro hinzuzufügen und nicht bereits davon erfasst.
    (Der offene Vergütungsanspruch übersteigt die Differenz.)

    Ich dachte bislang folgendes:
    Das Schonvermögen liegt bei 2.600 Euro.
    Besteht ein betragsmäßig geringerer Riestervertrag, so ist dieser vom Schonbetrag erfasst,
    besteht ein betragsmäßig höherer Riestervertrag, so erhöht sich der Schonbetrag entsprechend.


    Nun bin ich ein bisschen verwirrt.

    Auf den Punkt gebracht lautet meine Frage daher: Ist ein Riestervertrag zusätzlich zum Schonbetrag als Schonvermögen zu werten?

  • Kenne ich auch so, habe aber die Vorschrift dazu nicht parat.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich möchte mich hier Mal ranhängen.

    Eine Betreuerin spart die Betroffenen so reich", dass sie immer ganz knapp über den 5.000,- € liegen, damit sie die höhere Vergütung bekommt.
    Die Betroffene hat knapp 1.000,- € Rente und es wird -lt. RL nur das Nötigste ausgegeben. Alle Monate reicht Sie den Vergütungsantrag en, damit sie auch ja nicht unter die 5.000,- Freibetrag kommt. Es ist mehr als offensichtlich. Aber kann ich als Rpfl. etwas dagegen machen? Aus fiskalischer Sicht müsste es mich ja freuen. Aber das hat echt Methode.
    Was meint Ihr? So laufen lassen? Leidtragende sind letztendlich die Betroffenen, die kurz gehalten werden und dann auch noch die Vergütung selbst zahlen müssen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Schwierig :gruebel: Man müsste ja schon sicher sein, dass die Betroffenen Dinge nicht bekommen, die sie sich wünschen oder benötigen, nur damit die höhere Vergütung gezahlt werden kann. Was "fehlt" dir denn in der Rechnungslegung, dass du den Eindruck bekommst, hier wird zu lasten der Betroffenen gespart?
    Man könnte je nach Lebenslage der Betroffenen ja mal ganz scheinheilig nachfragen, warum kein Besuchsdienst installiert, Urlaubsfahrt organisiert, Bestattungsvorsorge abgeschlossen, o.ä. wird.
    Bei Sozialleistungsempfängern steht ja auch immer die Wiedereinzeihung von Beträgen durch das Sozialamt/LWV im Raum. Da sollten die Gelder auf jeden Fall zugunsten der Betroffenen ausgegeben werden.

  • In dem Fall bekommt die Betroffene eine Rente. Bei Empfängern von Sozialleistungen bin ich sehr rigoros mit "vermögend".
    Mir fehlt in dem Sinne nichts wirklich etwas. Das Problem ist, dass diese Berufsbetreuerin das in vielen Fällen so macht und das "Vermögen" wirklich immer sehr knapp über den Schonbetrag gehalten wird.
    Ich werde aber Mal ansetzen und gezielt fragen. Vielleicht auch Mal durch eine persönliche Anhörung. Danke.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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