Hallo !
Folgender Fall :
Ein österreichischer Staatsangehöriger ist in Deutschland verstorben ( vor dem 17.08.2015 ) und hatte auch seinen letzten Wohnsitz bei uns.
Es liegt ein Erbvertrag mit seiner Frau vor.
Gemäß Art. 25 EGBGB hat der Erblasser hinsichtlich des unbeweglichen Vermögens in Deutschland ( laut GB-Amt Grundbesitz in Deutschland vorhanden) das deutsche Erbrecht gewählt.
Bestimmungen bezüglich des beweglichen Vermögens wurden nicht getroffen. Erbe ist laut Erbvertrag die Tochter des Erblassers.
Ist jetzt deutsches Erbrecht für den Grundbesitz und österreichisches Erbrecht für das bewegliche Vermögen anzuwenden ?