Hallo,
ein RA beantragt die Bestellung eines Nachlasspflegers um einen Vorschuss nach § 9 RVG geltend zu machen.
Folgender Fall:
Der RA hat den Erblasser in einem sozialgerichtlichen Prozess vertreten (PKH war bewilligt).
Als der Mandant stirbt führt der RA den Prozess weiter (PKH für unbekannte Erben wurde nicht beantragt).
Der Prozess ist noch nicht beendet...der Gegner hat einen Geldanspruch, welcher höher ist als der hinterlegte Nachlass. Es sieht so aus das der Gegner den Prozess für sich entscheidet.
Würdet ihr einen NLP bestellen?