Hinweispflicht für § 850e ZPO von Gericht an TH/IV?

  • Hallo zusammen,

    mir ist leider kein besserer Titel eingefallen.
    Was meint ihr, muss ich den TH darauf hinweisen, dass er einen § 850e Abs. 4 (teilweise Unberücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person) stellen sollte?

    Viele Grüße
    nina

  • Du meintest 850c IV net wahr? Ich würde da nur in besonderen Fällen einen Hinweis geben, da das ja eine absolute Einzelfallentscheidung ist. Selbst, wenn Du siehst, dass die dritte Person ein eigenes Einkommen hat, heißt das ja noch lange nicht, dass sie nicht zu berücksichtigen ist.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

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