Gibt es ein Äquivalent zu §305 Abs.3 InsO für IN-Verfahren?
Ich habe hier den Fall, dass ein Steuerberater einen Schuldner im IN-verfahren vertreten möchte.
Grundsätzlich habe ich ja §79 ZPO zu beachten.
Eine Ausnahme findet sich für den Abschnitt Verbraucherinsolvenz in §305 Abs. 4 InsO, d.h. da kann ein Angehöriger einer geeigneten Stelle im Sinne des §305 Abs.1 den Schuldner auch im Hauptverfahren vertreten.
Allerdings finde ich in den allgemeinen, d.h. Regelinsolvenzvorschriften, hierzu nichts Entsprechendes.....
vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht.....