(Inhalts-)Änderung eines Nießbrauchs

  • Guten Morgen Freunde des Grundbuchs! ;)

    Ich habe mal wieder einen etwas seltsamen Fall, bei dem ich eure Unterstützung benötige: Eingetragen ist ein Nießbrauch für die Eltern des Eigentümers. Jetzt legen mir diese (selbst verfasst und beglaubigt vom Ortsgericht) folgendes vor: "Wir bewilligen und beantragen die Löschung und beantragen gleichzeitig die Änderung dieses Rechts im Grundbuch. Der Nießbrauch soll nur auf dem im Untergeschoss befindlichen Kosmetikstudio gem. beigefügtem Plan (rot markiert) eingetragen werden."

    Was fange ich denn damit an??? Kann ich das mit diesen Formulierungen tatsächlich als Änderung des Nießbrauchs ansehen? Und geht das überhaupt? :confused:

    Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe!

  • Bei der Neubestellung kann eine Teilfläche des Grundstücks (und als Bestandteil davon der darauf befindliche Gebäudeteil) belastet werden. Eine horizontale Belastung (= einzelne Stockwerke) wird aber weder originär noch nachträglich gehen. Aber man könnte die Ausübung beschränken ...

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