Ist bei der folgenden Konstellation noch was zu retten?
Mann stirbt und hinterlässt Ehefrau und einen Sohn. Ehefrau schlägt aus damit Sohn Alleinerbe wird. Das Erbe ist werthaltig. Der Sohn stellt einen Erbscheinsantrag über einen Notar. Urkunden liegen vor. Bis dahin kein Problem. Beim Nachlassgericht liegt jedoch ein Adoptionsvertrag vor. Der Sohn wurde von den Eheleuten Anfang der siebziger als Minderjähriger adoptiert (und war es auch 1977/1978 noch). Aus der dem Erbscheinsantrag vorgelegten Geburtsurkunde ging dies nicht hervor, der Sohn wusste es nicht und die Mutter hatte es vergessen. Das Problem: In dem Vertrag wurde das Erbrecht nach dem erstversterbenden der Eheleute für das Kind ausgeschlossen.
Wenn ich es richtig recherchiert habe, gilt diese Beschränkung gem Art 12 § 1 Absatz 5 AdoptG weiter, so dass der Sohn den Vater nicht beerbt hat.
Über eine Anfechtung der Mutter ist die Situation meiner Meinung nach nicht mehr zu retten, da der Irrtum über den dem das Erbe anfällt ein unbeachtlicher Motivirrtum sein dürfte. Hab ich vielleicht irgendwo bzgl. der Adoptionswirkungen einen Denkfehler und der Sohn erbt doch?