Hallo,
ich habe eine Uralt-Akte auf dem Tisch und soll einen Inso-Antrag vorbereiten. Die Forderungen sind aus den Jahren 1998 - 2000. Es gibt eine Vielzahl von Gläubigern, die ich nicht mehr finde.
Welche Pflichten hat der Schuldner, um die Gläubiger zu finden? Muss er sich Handelsregisterauszüge holen, um zu erfahren, ob es Umfirmierungen etc. gab? Reicht es, wenn im Internet auf solchen Auskunftsplatzformen, die angeblich in die Register einsehen, steht, dass die Firma gelöscht wurde?
Danke vorab.
Liane