"Meine Insolvenzschuldnerin" ist Altersrentnerin mit einem monatlichen Einkommen von ca. EUR 1.300,00. Monatlich fallen pfändbare Beträge von EUR 230,00 an. Da sie mir neulich ein Ohr abgekaut hat, dass sie aufgrund einer nachgewiesenen längerdauernden schweren Erkrankung (dies ist völlig unstreitig) erhebliche Mehrkosten hat, habe ich sie zum Rechtspfleger meines Vertrauens geschickt. Dort hat sie einen Antrag nach § 850 f ZPO, zu dem ich jetzt zum ersten Mal in meinem Leben Stellung nehmen muss, gestellt.
Es hat sich ergeben, dass die Schuldnerin in den letzten 6 Monaten tatsächlich diverse Zuzahlungen (Medikamente, Krankenhausaufenhalte etc.) von insgesamt EUR 400,00 geleistet hat. Momentan steht wohl keine Therapie an, so dass der anfallende Mehrbedarf gering ist.
Wenn ich § 850f ZPO und die Beiträge im Forum richtig verstehe, kommt eine rückwirkende Entscheidung nicht in Betracht. Oder kann ihr der unpfändbare Betrag im Hinblick auf die in der Vergangenheit angefallenen Kosten einmalig erhöht werden?
Ansonsten wäre ihr wohl zu raten, bei der nächsten Therapiephase einen neuen Antrag zu stellen. [Der Mehrbedarf könnte dann anhand der bisherigen Aufwendungen geschätzt werden.]