Modernisierung Dienstrecht NRW

  • Hallo zusammen liebe Kolleginnen und Kollegen aus NRW,
    ich weiß nicht, inwieweit euch das schon bekannt, aber das Land plant derzeit eine Modernisierung des
    Dienstrechts. Die meisten geplanten Änderungen betreffen die Rpfls. nicht oder nur am Rande, aber ich
    dachte, vll. seid ihr ja dennoch interessiert.
    Interessant fand ich, war mir ehrlich gesagt auch noch nicht bekannt, dass die Landesregierung u. a. plant,
    die Sonderzahlung ab 7/2017 monatlich im Rahmen der "normalen" Bezüge mit auszuzahlen und nicht als
    Einmalbetrag.

    Hier die Links mit den Verweisungen zu den entsprechenden Vorlagen:

    https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_…erung/index.jsp

    https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_…recht/index.jsp

  • Um diesen "Fred" aufzuwärmen - mittlerweile ist die Modernisierung vollbracht:

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/das-dienstr…nnen-und-beamte

    Ich weiß insgesamt nicht so recht, was ich von der Reform bzgl. der Jahressonderzahlung halten soll :gruebel:

    Aus den Erfahrungen von unserer Umstellung. Überprüft ob ihr die Versicherungen mit Einmalzahlung im Januar nicht auf halbjährlich oder monatlich umstellen wollt. Der erste Januar nach der Umstellung tat vielen damals weh.

  • Um diesen "Fred" aufzuwärmen - mittlerweile ist die Modernisierung vollbracht:

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/das-dienstr…nnen-und-beamte

    Ich weiß insgesamt nicht so recht, was ich von der Reform bzgl. der Jahressonderzahlung halten soll :gruebel:

    Aus den Erfahrungen von unserer Umstellung. Überprüft ob ihr die Versicherungen mit Einmalzahlung im Januar nicht auf halbjährlich oder monatlich umstellen wollt. Der erste Januar nach der Umstellung tat vielen damals weh.

    Es gibt doch Sparkonten...

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Um diesen "Fred" aufzuwärmen - mittlerweile ist die Modernisierung vollbracht:

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/das-dienstr…nnen-und-beamte

    Ich weiß insgesamt nicht so recht, was ich von der Reform bzgl. der Jahressonderzahlung halten soll :gruebel:

    Aus den Erfahrungen von unserer Umstellung. Überprüft ob ihr die Versicherungen mit Einmalzahlung im Januar nicht auf halbjährlich oder monatlich umstellen wollt. Der erste Januar nach der Umstellung tat vielen damals weh.

    Es gibt doch Sparkonten...

    Leider lässt das Leben es nicht immer zu, das ganze Jahr lang nicht an möglichen "Reserven" zapfen zu müssen...

  • Um diesen "Fred" aufzuwärmen - mittlerweile ist die Modernisierung vollbracht:

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/das-dienstr…nnen-und-beamte

    Ich weiß insgesamt nicht so recht, was ich von der Reform bzgl. der Jahressonderzahlung halten soll :gruebel:

    Pro: Sie kann uns nicht mehr gestrichen werden.
    Kontra: Sie ist keine einmaljährliche Sonderzahlung mehr. Außerdem kann das in der nächsten Besoldungsrunde als Scheinargument verwendet werden ("Sie haben doch jetzt erst eine monatliche Erhöhung bekommen"), die ich daher mit noch größerer Skepsis betrachte.

    Immerhin ist das Geld nicht weg... ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Um diesen "Fred" aufzuwärmen - mittlerweile ist die Modernisierung vollbracht:

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/das-dienstr…nnen-und-beamte

    Ich weiß insgesamt nicht so recht, was ich von der Reform bzgl. der Jahressonderzahlung halten soll :gruebel:

    Pro: Sie kann uns nicht mehr gestrichen werden.
    Kontra: Sie ist keine einmaljährliche Sonderzahlung mehr. Außerdem kann das in der nächsten Besoldungsrunde als Scheinargument verwendet werden ("Sie haben doch jetzt erst eine monatliche Erhöhung bekommen"), die ich daher mit noch größerer Skepsis betrachte.

    Immerhin ist das Geld nicht weg... ;)

    ...Es ist nur woanders ;)

  • Der BDR-Landesverband NRW hat eine Mail an alle Mitglieder verschickt, in welcher ein Bericht des POLG Hamm (im Auftrag aller drei Chefpräsidenten) an das Justizministerium enthalten war.
    Darin wurde schonungslos die (frustrierende) Situation der Rechtspfleger beschrieben und die damit verbundenen Probleme bei der Nachwuchsgewinnung angesprochen.

    Fazit des POLG: die Einheitslaufbahn für Rechtspfleger muss kommen, hilfsweise jedoch maximal eine Spreizung von A11 bis 13 (unter Wegfall der unteren Gruppen und der Amtszulage).
    Eine Skalierung der Rechtspfleger-Tätigkeit widerspricht der rechtlichen Unabhängigkeit nach § 9 RpflG.

    Jeder Rechtspfleger (m/w/d) ist ein unabhängiger Entscheider, egal ob er Zivil-, Grundbuch-, Zwangsversteigerungs- oder sonstige Rechtssachen bearbeitet.
    Das in BW praktizierte Bewertungsmodell für einzelne Tätigkeiten wird daher strikt abgelehnt.
    Jetzt liegt der Ball beim JM NRW. Schaun mer mal !

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

    2 Mal editiert, zuletzt von Spaltenmuckel (21. Dezember 2019 um 12:35)

  • Stellst Du die Anlage auch noch ein? Bitte!

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Zitat

    Das Ministerium der Justiz hat hierzu eine Kabinettvorlage zur Änderung der Arbeitszeitverordnung - Einfügung einer Sonderregelung für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger - entworfen und die erforderliche Ressortabstimmung eingeleitet. Nach dem derzeitigen Zeitplan ist mit einem Inkrafttreten der Verordnung voraussichtlich im Frühjahr 2020 zu rechnen


    Damit ich das richtig verstehe: ab Frühjahr 2020 soll die VAB flächendeckend in NRW eingeführt werden?

  • Die Anlage stammt vom POLG Hamm, der sie nicht für die Veröffentlichung freigegeben hat,
    daher bitte direkt vom BDR anfordern.

    Und ja, die Vertrauensarbeitszeit soll in ganz NRW eingeführt werden.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Die Beurteilungs-AV (siehe JMBl. NRW 2019, 379) wurde dahingehend geändert,
    dass Regelbeurteilungen jetzt bis zum 60. Lebensjahr (vorher: 55) des Beamten erteilt werden.

    Daraus lässt sich dreierlei ableiten:

    1. Der Dienstherr hat gemerkt, dass viele von uns nicht bereits mit 55 Jahren das Endamt der Rechtspfleger-Laufbahn (A13 m/o Z) erreicht haben.
    2. Haben offenbar viele Rechtspfleger über 55 anlassbezogene Beurteilungen angefordert, weil
    3. sie nicht damit zufrieden sind, ab 55 die folgenden 10 – 12 Jahre ohne jede Hoffnung auf Beförderung weiter zu arbeiten.



    Ob da wohl angesichts des Nachwuchsmangels und der Abwerbungen durch andere Behörden ein Umdenken beim Justizministerium einsetzt hat?
    Ich weiss, eine Beurteilung ist noch keine Stelle und erst recht keine Beförderung.
    Aber es ist ein Anfang.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Daraus lässt sich dreierlei ableiten:
    ...

    Dein Idealismus ehrt dich - ich würde daraus nur ableiten, daß einige Blätter Papier mehr beschrieben werden, die abgehängt in einer Personalakte keinen Menschen mehr interessieren. Seitens des OLG wurde - allerdings den mD betreffend - mal geäußert: Sie müssen auch damit rechnen, daß das Eingangsamt auch Ihr Pensionsamt ist.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.


  • Pessimisten sind Optimisten mit mehr Erfahrung, daher: das mag welchen Hintergrund auch immer haben, aber eine Steigerung der Attraktivität durch schnellere oder mehr Beförderungen? Ähm, eher nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Felix (9. Januar 2020 um 09:41)

  • Pessimisten sind Optimisten mit mehr Erfahrung, daher: das mag welchen Hintergrund auch immer haben, aber eine Steigerung der Attraktivität durch schnellere oder mehr Beförderungen? Ähm, eher nicht.

    Wenn es bei den "mehr Beurteilungen" bleibt und nicht "mehr Beförderungen" folgen, gebe ich Dir recht.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Der BDR-Landesverband NRW hat eine Mail an alle Mitglieder verschickt, in welcher ein Bericht des POLG Hamm (im Auftrag aller drei Chefpräsidenten) an das Justizministerium enthalten war.
    Darin wurde schonungslos die (frustrierende) Situation der Rechtspfleger beschrieben und die damit verbundenen Probleme bei der Nachwuchsgewinnung angesprochen.

    Fazit des POLG: die Einheitslaufbahn für Rechtspfleger muss kommen, hilfsweise jedoch maximal eine Spreizung von A11 bis 13 (unter Wegfall der unteren Gruppen und der Amtszulage).
    Eine Skalierung der Rechtspfleger-Tätigkeit widerspricht der rechtlichen Unabhängigkeit nach § 9 RpflG.

    Jeder Rechtspfleger (m/w/d) ist ein unabhängiger Entscheider, egal ob er Zivil-, Grundbuch-, Zwangsversteigerungs- oder sonstige Rechtssachen bearbeitet.
    Das in BW praktizierte Bewertungsmodell für einzelne Tätigkeiten wird daher strikt abgelehnt.
    Jetzt liegt der Ball beim JM NRW. Schaun mer mal !

    Gibt es zur Dienstpostenbewertung inzwischen Neuigkeiten? Auch wenn das Wehklagen leerer Kassen mit Corona einhergehen wird: Es ändert ja nichts an der Feststellung, dass die derzeitige Bewertung verfassungswidrig ist. Und dies ist seit fast 5 Jahren bekannt.

    Ich fand den Bericht des POLG Hamm übrigens im Ergebnis ausgesprochen läppisch. Maximale Spreizung von A11 bis A13? Das würde wohl sehr vielen Rechtspflegern, die noch rund 10Jahre vor sich und keinerlei Aussicht auf A 12+ haben, das Saure in den Hals treiben. Viel Potenzial für viel böses Blut.

    Ist jemandem bekannt, wie sich der BDR NRW positioniert hat? Ob dort Musterklagen erwogen werden, falls sich weiterhin nichts tut?

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