Fristen und Anfragen nach dem Sachstand

  • Liebe Leute,

    ich habe mal eine Frage an euch.

    Was macht ihr, wenn ihr nun die Hinterlegung angenommen habt, die Quittung der Justizkasse eingegangen ist und alle Benachrichtigungen nach §§ 15 - 20 HintG rausgeschickt wurden.
    Welche Fristen notiert ihr? Fragt ihr in bestimmten Angelegenheiten (Erbschaftsangelegenheiten, Hinterlegung als Sicherheitsleistung etc.) nach dem Sachstand bzw. ob der Grund der Hinterlegung noch gegeben ist? Wie oft fragt ihr gegebenenfalls nach den Sachstand und in welchen Zeitabständen?
    Legt ihr die Akten nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums (z.B. nach 10 Jahren) zur 30-jährigen Frist und wartet dann ab, bis das Geld in die Staatskasse gewandert ist?

    Für zahlreiche Antworten und Erfahrungswerte wäre ich sehr, sehr dankbar.

    Liebe Grüße, die Südfrucht

  • Die HL-Stelle hat sich nicht darum zu kümmern, dass irgendwelche Anträge zur Herausgabe gestellt werden oder sich sonst zu "informieren". Sobald die evtl. erforderlichen Mitteilungen erfolgt sind, kommen die Vorgänge auf laaaaange Frist.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich glaube, die SE notiert 30 Jahre. Manche Sachen bekommt man dann ein Jahr zu früh vorgelegt aber damit kann ich leben.

    Ulf

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