Krankenversicherung Wechsel - Dienstweg?

  • Hallo :)

    Ich bin sowohl hier im Forum, als auch im Beamtentum Einsteigerin und hoffe, dass ich mit meiner Frage hier an der richtigen Stelle bin und ihr mir verzeiht, wenn sie total banal ist.

    Folgendes: Ich wechsele die Krankenversicherung und habe ein Schreiben bekommen, dass 'dem Arbeitgeber' vorzulegen ist. An wen schicke ich das nun? Präsident des OLG? Und - über den Dienstweg oder nicht?

    Ich Danke euch schonmal,

    Gruß Bea

  • Was ist das denn für ein Schreiben? :gruebel: Wenn du privat (zusatz-)versichert bist, dann gibst du i.d.R. im ersten Beihilfeantrag die Daten der Versicherung mit an und musst einen entsprechenden Nachweis mitschicken (vermutlich das Schreiben?).
    Und die Beihilfeanträge gehen je nach Bundesland eben an die zuständige Stelle (LfF, Bezügestelle Beihilfe, z.B. in Bayern)

  • Und auch hier wie so oft: Die Angabe des Bundeslands hilft weiter, zB bei den allgemeinen Daten, dass muss man sie nicht immer von Hand eingeben.

    Wenn du schon mal eine Verdienstabrechnung erhalten hast, kannst du auch den dort genannten Sachbearbeiter anrufen und fragen, oder eine Mail senden. In Hessen ist das problemlos und geht sehr schnell

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Danke erstmal für die schnellen Antworten!

    Das Schreiben ist mit "Bescheinigung über Vorsorgeaufwendungen nach $10 Abs.1 Nr. 3 EStG zur Vorlage beim Arbeitgeber zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren" überschrieben.

    Ich komme aus RLP.

    Liebe Grüße, Bea

  • Danke erstmal für die schnellen Antworten!

    Das Schreiben ist mit "Bescheinigung über Vorsorgeaufwendungen nach $10 Abs.1 Nr. 3 EStG zur Vorlage beim Arbeitgeber zur Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren" überschrieben.

    Ich komme aus RLP.

    Liebe Grüße, Bea

    Ab damit an die für deine Bezüge verantwortliche Zahlstelle - sollte das Landesamt für Finanzen RLP sein. Die Bescheinigung bewirkt, dass die Krankenversicherungsbeträge bei der Ermittlung der monatlichen Lohnsteuern berücksichtigt werden und nicht erst in der Einkommensteuererklärung.

    Außer du magst dem Land ein zinsloses Darlehn geben :teufel:

    Ash

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!