Schuldner (S) hat Forderungen gegen seinen Auftraggeber (A) vorinsolvenzlich an die Bank (B) abgetreten.(B) hat von dieser Abtretung Gebrauch gemacht und bis zur Eröffnung von (S)' Insolvenzverfahren rund 35.000,- EUR eingezogen.
Nach Verfahrenseröffnung meint der IV, die Abtretungserklärung sei unwirksam, also fordert er von (A) die 35.000,- EUR heraus. Über die Unwirksamkeit der Abtretungserklärung lässt sich aber trefflich streiten, das müsste ggf. vor Gericht geklärt werden.
Nun steht aber wegen der 35.000,- EUR auch ein Anfechtungsanspruch gg. (B) im Raume, da dort allem Anschein nach die notwendigen Voraussetzungen (Kenntnis etc.) vorliegen. Auch hier ist natürlich vieles strittig, auch hier wäre letztendlich der Gang vor das Gericht unvermeidbar.
Preisfrage:
Wie geht IV am besten vor? Zuerst gegen (A), oder zuerst gegen (B) oder gegen beide gleichzeitig? Dabei darf auch nicht vergessen werden, dass der Anspruch gg. (A) Ende 2016, der gegen (B) Ende 2015 verjährt.
Was sagt Ihr hierzu?