Hallo, liebe Leute!
Ich habe Anfang des Monats meinen ersten Arbeitstag gehabt und gleich einen 765a ZPO auf dem Tisch. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:
- Räumungstermin 19.10.
- Antragseingang rechtzeitig
- beantragt: Einstellung der Vollstreckung mit Räumungsfrist für 6 Monate, vorab per einstweiliger Anordnung
Vortrag der Schuldnerpartei (durch Rechtsanwalt):
a) Krankheit der Tochter
- leidet unter Asperger-Autismus und Zwangsneurosen
- braucht ein geordnetes Umfeld, da bereits kleinste Änderungen zu Bauchschmerzen, Schwindel und Erbrechen führen
- die Ärzte meinen offenbar, es wäre für die Gesundheit des Mädchens verheerend, wenn sie ihr Umfeld jetzt verlieren würde
- vorgelegt ist eine Mitteilung der Klinik, mit o.g. Diagnose (und nur die, keine weiteren Einschätzungen o.Ä.), Erstvorstellung der Patientin dort Anfang September
weiterführende Diagnose und Behandlung sollen wohl folgen
b) Entstehen der Situation
- Mutter ist arbeitslos geworden, erhält aber bis jetzt kein Geld vom Sozialamt
- Ende September hat sie einen Antrag auf Übernahme der Mietschulden gestellt (liegt vor)
- vorgelegt ist eine Bestätigung des Amtes, dass sie als arbeitssuchend ohne Leistungsbezug geführt wird
- jetzt hat man den Fehler dort wohl gefunden, sodass die rückständigen Sozialleistungen - so die Schuldnerin - bald nachgezahlt und somit die Mietrückstände ausgeglichen werden können
Daten/Fakten
- Mietrückstände von mehreren tausend Euro , laufende Miete wird nicht gezahlt
- vorgelegt ist auch ein Schreiben von der Vermieterin, dass sie von der Räumung absehen, wenn die Mietrückstände bis 12.10. überwiesen sind (meiner Meinung nach utopisch, so schnell ist kein Amt ;-P )
- Gläubigerin habe ich schon angehört und um kurzfristige Stellungsnahme gebeten, bis jetzt keine Antwort
- Zivilakte ist auch da, die hilft aber nicht weiter (Schuldner haben den Kopf in den Sand gesteckt und das Rechtsmittel zu spät eingelegt...)
Sooo...jetzt meine Frage:
Wenn es hart auf hart kommt - zählt die Krankheit der Tochter als "Gefahr für Leben und Gesundheit" eines Angehörigen? Autismus ist ja schon ne Hausnummer...
Und welche Anforderungen müsste ich dann an das ärztliche Attest stellen?
Habe schon im Zöller und im Netz gesucht, aber so wirklich Hilfreiches war da leider nicht dabei
Daher würde ich mich sehr über Meinungen/Tipps (oder einfach ein "du bist zu doof zum suchen, guck mal da") freuen!
Gruß, Zahira