Angehörigenbesuch im Krankenhaus während der Dauer der Erkrankung

  • Darf eine Geschäftsstellenmitarbeiterin (Tarifbeschäftigte, Teilzeit, Halbtags) während ihrer Erkrankung (Krankmeldung liegt vor, Grund der Erkrankung: Herzrasen) Angehörigenbesuche im Krankenhaus machen? Während ihrer regelmäßigen Freizeit? Während ihrer regelmäßigen Arbeitszeit? Was ist ggf. zu unternehmen?

  • Was spricht dagegen? Wenn ihr nicht Bettruhe verordnet wurde, kann und soll sie alles tun, was die Genesung fördert bzw. ihr nicht entegegen steht.
    Krankschreibung bedeutet nicht Hausarrest!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Sofern die Mitarbeiterin nicht zur Bettruhe verdonnert wurde (gibt ja Erkrankungen, da muss man wirklich liegen), kann sie trotz Erkrankung selbstverständlich Krankenbesuche machen. Und da sie ja krank geschrieben ist, ist es auch egal, zu welcher Uhrzeit sie das macht, schließlich muss sie ja nicht an die Arbeit. Es wird immer wieder gerne vergessen, dass eine Krankmeldung nicht bedeutet, dass man nur zu Hause auf dem Sofa liegen darf/muss, sondern so ziemlich alles erlaubt ist, was zur Genesung beiträgt, bzw sie nicht behindert - sei es Eis essen gehen, oder wie hier, Krankenbesuche machen. Natürlich könnte man überlegen, ob ein Krankenhausbesuch tatsächlich zur Entspannung und somit zur Vermeidung von Herzrasen beiträgt, oder vielleicht doch eher stresst und deswegen kontraproduktiv ist - aber das geht schon stark in den medizinischen Bereich, den ich nicht beurteilen kann.

    Aus rein taktischen Gründen würde ich versuchen, die Besuche außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu machen, weil es sonst evtl zu Missverständnissen kommt. Da du hier sowas fragst, vermute ich mal, dass das Kind bei euch schon in den Brunnen gefallen ist und es bereits zu den Missverständnissen gekommen ist...

  • zu bemerken ist noch, dass es den Arbeitgeber überhaupt nicht zu interessieren hat, warum der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Daher steht ja auch die Diagnose nur auf der Bescheinigung für die Krankenkasse. Es ist eine Unart geworden, den Arbeitnehmer, der sich krankmeldet, zu fragen, "was er hat".

  • Was sagte mein Vorgänger im Amte immer: Arbeitsunfähig heißt nicht Lebensunfähig.

    Sehen auch die Arbeitsgerichte so. Wenn ich nicht gerade mit Hirnhautentzündung zum Skifahren gehe (BAG, Urteil vom 02. März 2006 – 2 AZR 53/05 –, juris) wird's mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen eng. Eine gute Zusammenfassung gibt es bei Lepke / Neumann in: Lepke, Kündigung bei Krankheit, Kündigung durch den Arbeitgeber, Rn. 633ff (verfügbar bei Juris). Ob ein Krankenbesuch die Genesung bei Herzrasen beeinträchtigt darf man durchaus bezweifeln...

  • Ob ein Krankenbesuch die Genesung bei Herzrasen beeinträchtigt darf man durchaus bezweifeln...

    Wieso? Bei einem Krankenbesuch kann man sich auch davon überzeugen, dass es dem Besuchten den Umständen nach schon wieder besser geht. Das dürfte dem besorgten Herzen am Ende doch gut tun.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wüsste auch nicht, was an Krankenbesuchen schlimm sein soll, auch bei Herzrasen.

    Wocheneinkäufe und gewisse Hausputzereien muss man ja auch bei Krankheit machen. Das ist mit Herzrasen sicher anstrengender als ein Krankenbesuch.

  • Man darf während einer Krankschreibung sogar in den Urlaub fahren, wenn der Arzt da nichts dagegen hat. Ich kenne da aktuell zwei Fälle, wo das auch den Arbeitgebern bekannt ist. Nur Auslandsaufenthalte sind da nicht gestattet. Da meckert die Krankenkasse.

  • Wieso muß sich ein Notar über die Erkrankungen/Privatangelegenheiten von Geschäftstellenmitarbeitern Gedanken machen?:gruebel:


    Weil er als Amtsnotar eine Geschäftsstelle hat.

    Ansonsten müßte er sich über Erkrankungen seiner eigenen Mitarbeiter Gedanken machen, mit dem gleichen Ergebnis.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Das "Problem" ist das Folgende:
    Der Angehörige im Krankenhaus ist schwerst erkrankt. Schon vor der Krankmeldung hat die Arbeitsleistung massiv unter dieser Belastung gelitten. Dann kam noch der bevorstehende Urlaub der anderen Geschäftsstellenmitarbeiterin hinzu und: am Tag des Urlaubsantritts kam die Krankmeldung und zwar genau solange, wie der Urlaub der anderen Geschäftsstellenmitarbeiterin dauert. Im übrigen: so geschehen nicht zum ersten mal. Auf der Krankmeldung steht (natürlich) kein Grund der Erkrankung. Intern wurde aber "Herzrasen" als Grund für den Arztbesuch (und die darauf folgende Krankmeldung) "bekannt".

    Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Schwere der Erkrankung des Angehörigen die Geschäftsstellenmitarbeiterin auch während der eigentlichen Zeiten ihrer Arbeit derzeit im Krankenhaus beim Angehörigen verweilt. Einen Beweis gibt es natürlich nicht. Alles nur Vermutung.

    Ich habe aber verstanden, dass dies -zumindest soweit es die Verwaltung in Bezug auf das Arbeitsverhältnis betrifft- unbeachtlich und somit auch ohne Folgen für die Geschäftsstellenmitarbeiterin bleiben wird.

    Dumm dran sind wieder mal nur diejenigen, die nunmehr die Arbeit für die urlaubsabwesende Geschäftsstellenmitarbeiterin und auch die Arbeit für die krankheitsabwesende (und eigentlich zur Vertretung berufene) Geschäftsstellenmitarbeiterin zu der eigenen Arbeit erledigen müssen. Und wie gesagt: nicht zum ersten Mal.

  • zu bemerken ist noch, dass es den Arbeitgeber überhaupt nicht zu interessieren hat, warum der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Daher steht ja auch die Diagnose nur auf der Bescheinigung für die Krankenkasse. Es ist eine Unart geworden, den Arbeitnehmer, der sich krankmeldet, zu fragen, "was er hat".


    Danke!

    Und: wie oft "darf" man erkranken?
    Was, wenn es Schübe gibt wie z.B. bei Multipler Sklerose, Rheuma etc.?

    zudem erachte ich das interne Bekanntgeben als einen sehr schütteren Hinweis.
    Was, wenn man einen unzutreffenden Knochen zum Kauen in die Arena warf?

    Aber so kann man herrlich haltlos/unseriös spekulieren

    edit: ich fand diese
    In dubio pro reo
    Sache schon immer sehr sexy und klasse

    ach ja

  • Das "Problem" ist das Folgende:
    Der Angehörige im Krankenhaus ist schwerst erkrankt. Schon vor der Krankmeldung hat die Arbeitsleistung massiv unter dieser Belastung gelitten. Dann kam noch der bevorstehende Urlaub der anderen Geschäftsstellenmitarbeiterin hinzu und: am Tag des Urlaubsantritts kam die Krankmeldung und zwar genau solange, wie der Urlaub der anderen Geschäftsstellenmitarbeiterin dauert. Im übrigen: so geschehen nicht zum ersten mal. Auf der Krankmeldung steht (natürlich) kein Grund der Erkrankung. Intern wurde aber "Herzrasen" als Grund für den Arztbesuch (und die darauf folgende Krankmeldung) "bekannt".

    Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Schwere der Erkrankung des Angehörigen die Geschäftsstellenmitarbeiterin auch während der eigentlichen Zeiten ihrer Arbeit derzeit im Krankenhaus beim Angehörigen verweilt. Einen Beweis gibt es natürlich nicht. Alles nur Vermutung.

    Ich habe aber verstanden, dass dies -zumindest soweit es die Verwaltung in Bezug auf das Arbeitsverhältnis betrifft- unbeachtlich und somit auch ohne Folgen für die Geschäftsstellenmitarbeiterin bleiben wird.

    Dumm dran sind wieder mal nur diejenigen, die nunmehr die Arbeit für die urlaubsabwesende Geschäftsstellenmitarbeiterin und auch die Arbeit für die krankheitsabwesende (und eigentlich zur Vertretung berufene) Geschäftsstellenmitarbeiterin zu der eigenen Arbeit erledigen müssen. Und wie gesagt: nicht zum ersten Mal.


    Sieht natürlich blöd aus und kann schon verdächtig sein als "gelber Urlaubsschein". Unabhängig von der "Verdachtslage" ist aber die Krankschreibung eine der heiligen Kühe des deutschen sozialen Arbeitsrechts (nicht zu Unrecht) und kann nur mit dem klassischen Instrumentarium angegangen werden: Attestpflicht ab dem ersten Tag, im öffentlichen Dienst ev. vom Amtsarzt, in der privaten Wirtschaft ev. Detekteieinsatz ...

    Ansonsten bieten sich eher mittelfristige Perspektiven (Beurteilungen, Wiedereingliederungsbemühungen bei wiederkehrenden Erkrankungen ...)

    Im konkreten Fall könnte man natürlich auch ganz anders reagieren und gemeinsam mit der Mitarbeiterin mit dem schwerkranken Angehörigen (das iat, das muss auch mal gesagt werden, schon für sich eine schwere Belastung, die natürlich die Leistungsfähigkeit deutlich herabsetzt) prüfen, ob sich Methoden zum Auffangen finden lassen, etwa teils unbezahlter Sonderurlaub, Abgleiten eines Zeitkontos bis in den deutlichen Negstivbereich o.ä. Falls sich hier eine taugliche Lösung finden ließe, könnte die Mitarbeiterin sogar auf den Gedanken kommen, dass sie künftig kooperativer ist, weil sie beim Dienstherren in einer gewissen Schuld steht und anerkennen muss, dass sie von diesem nicht schlecht behandelt wurde. Ist Typfrage.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ob ein Krankenbesuch die Genesung bei Herzrasen beeinträchtigt darf man durchaus bezweifeln...

    Wieso? Bei einem Krankenbesuch kann man sich auch davon überzeugen, dass es dem Besuchten den Umständen nach schon wieder besser geht. Das dürfte dem besorgten Herzen am Ende doch gut tun.

    Da habt ihr mich falsch verstanden. Vielleicht hab ich mich auch unglücklich ausgedrückt: Aber ich sehe das auch so, dass man bei Herzrasen Krankenbesuche machen kann und das den Gesundheitszustand nicht verschlimmert.

  • Auch wenn es für die Kollegen ärgerlich ist aber was auch sehr oft vergessen wird, der gelbe Zettel heisst offiziell überhaupt nicht "Krankschreibung" sondern "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung". Und wenn ich einen schwerst kranken Angehörigen habe brauch ich dazu keine Krankheit da ist man meist auch so arbeitsunfähig. Da schreiben auch die Ärzte ohne mit der Wimper zu zucken arbeitsunfähig, da muss man sich nicht einmal eine Krankheit ausdenken. Ich vermute die Kollgegin hat schon ein schlechtes Gewissen , deshalb die Erklärung "Herzrasen" die wahrscheinlich nicht mal geschwindelt ist.
    Ihc denke man sollte das Ganze locker sehen und Verständis für die schwierige Lage der Kollegin aufbringen. Irgendwann wird das Problem sich ja mal gelöst haben. es gibt eben auch Vorteile im öffentlichen Dienst.
    Hier "karenzen" die Leute reihenweise wenn die Temperatur im Sommer auf über 30 Grad steigt wegen "Kreislauf" . Da regt sich schon lange keiner mehr auf.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Störtebecker hat doch eigentlich alles gesagt.
    Und ein Eindruck, den man gewinnt und hat, kann auch falsch sein. Zufälle gibt es einfach.

    In Hessen werden Schulungen zum Thema "Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" angeboten.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ehrlich gesagt, finde ich die von AndreasH vorgeschlagene Lösung sehr charmant.

    Die Pflegeauszeit für Angehörige gilt doch nur, wenn der Angehörige zu Hause gepflegt wird, oder?

  • Ist das so abwegig, dass die Dame mit einem "schwerst kranken" Angehörigen arbeitsunfähig ist? Und wenn sie ihre eigene Arbeit schon nicht schafft, angesichts einer Vertretung tatsächlich krank wird? :eek:
    Da muss auch kein Zufall vorliegen, das ist doch ganz normal, dass die psychische Belastung zu einer Erkrankung führen kann. Jeder Mensch hat andere Belastungsgrenzen.
    Ärzte sagen einem in so einem Fall, dass man bitte nicht an die Arbeit denken soll.

    Auch wenn die Dame vielleicht nicht sehr dienstbeflissen oder sympathisch sein mag (klingt so zwischen den Zeilen durch), scheint sie eher Eure Unterstützung zu brauchen als noch ein schlechtes Gewissen. Hier sollte man unvoreingenommen das Gespräch mit ihr suchen und Fragen, wie man ihr helfen kann in der Krisensituation.
    Vereinbarkeit von Familie und Beruf bezieht sich nicht immer auf kleine Kinder. Bei dem demographischen Wandel wird auch die Pflege von Angehörigen immer mehr ein Thema werden.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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