Gibt es eigentlich eine gesetzliche Vermutung, wonach der in der Sterbeurkunde angegebene Wohnsitz mit dem gewöhnlichen Aufenthalt übereinstimmt?
Oder stellt Ihr jeweils Nachforschungen dazu an?
Wie ist es, wenn das auseinander fällt? Bekommt dann das Wohnsitzgericht Nachricht?
Wohnsitz vs. gewöhnlicher Aufenthalt
-
Cidane -
16. Oktober 2015 um 11:30
-
-
Gibt es eigentlich eine gesetzliche Vermutung, wonach der in der Sterbeurkunde angegebene Wohnsitz mit dem gewöhnlichen Aufenthalt übereinstimmt? Ich meine nicht.
Oder stellt Ihr jeweils Nachforschungen dazu an? Nur, wenn ich konkrete Anhaltspunkte dazu hätte, dass es auseinanderfallen kann.
Wie ist es, wenn das auseinander fällt? Bekommt dann das Wohnsitzgericht Nachricht?S. oben.
Bei Juris kann man zumindest eine kurze Kommentierung finden. Evtl. hilft das ja weiter: Sonnentag in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, Art. 21 EuErbVO (bei der Suche nur jurisPK Art. 21 EuErbVO eingeben).
-
Danke Mel.
Leider haben wir keinen dienstlichen Zugang zu den Juris-dokumenten
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!