Wohnsitz vs. gewöhnlicher Aufenthalt

  • Gibt es eigentlich eine gesetzliche Vermutung, wonach der in der Sterbeurkunde angegebene Wohnsitz mit dem gewöhnlichen Aufenthalt übereinstimmt?
    Oder stellt Ihr jeweils Nachforschungen dazu an?
    Wie ist es, wenn das auseinander fällt? Bekommt dann das Wohnsitzgericht Nachricht?

  • Gibt es eigentlich eine gesetzliche Vermutung, wonach der in der Sterbeurkunde angegebene Wohnsitz mit dem gewöhnlichen Aufenthalt übereinstimmt? Ich meine nicht.
    Oder stellt Ihr jeweils Nachforschungen dazu an? Nur, wenn ich konkrete Anhaltspunkte dazu hätte, dass es auseinanderfallen kann.
    Wie ist es, wenn das auseinander fällt? Bekommt dann das Wohnsitzgericht Nachricht?

    S. oben.

    Bei Juris kann man zumindest eine kurze Kommentierung finden. Evtl. hilft das ja weiter: Sonnentag in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, Art. 21 EuErbVO (bei der Suche nur jurisPK Art. 21 EuErbVO eingeben).

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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