Ich nutze die Möglichkeit zur Einholung von Auskünften Dritter gerne, um das Vermögensverzeichnis insoweit zu überprüfen. Außerdem kann man hieraus gegebenenfalls auch neuere Erkenntnisse ziehen, wurde das Vermögensverzeichnis schon vor längerer Zeit abgegeben.
Nun ist es jedoch regelmäßig, wenn nicht sogar in 99 % der Fälle der Fall, daß der Gerichtsvollzieher auf einen Vollstreckungsauftrag zur Abnahme Vermögensverzeichnis + Drittschuldnerauskünfte mir zwar das Vermögensverzeichnis mit dem Vollstreckungstitel übersendet, die Drittschuldnerauskünfte aber nicht. Was ärgerlich ist, weil ich den Vollstreckungstitel dann wieder zusenden muß; Kosten + Zeitverlust.
Auch, wenn ich darauf hinweise, daß ich die Drittauskünfte trotz bereits vorliegendem Vermögensverzeichnis haben will, wird das gerne einfach übergangen/überlesen.
Wie sind denn hier die Erfahrungen?