Chilenische und deutsche Staatsangehörigkeit und NL in Deutschland Ehegattenquote

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe folgende Konstellation:
    Erblasser, geborene 1923 in Chile, hat chilienische und deutsche Staatsangehörigkeit, verstorben 1996 in Chile. Ehe ist geschlossen 1947 in Chile, Ehefrau hat gleichfalls deutsche und chilenische Staatsangehörigkeit. Die drei Kinder aus dieser Ehe (gleichfalls deutsche und chilienische Staatsangehörigkeit) beantragen einen Erbschein unter Anwendung deutschen Rechts für den in Deutschland befindlichen Nachlass (Erblasser ist hier in Deutschland an einer -weiteren- Erbengemeinschaft beteiligt- Wert ca 13.000 € Geld (kein Grundvermögen))Der Erbscheinsantrag vom 27.04.2015 begehrt die Feststellung der gesetzlichen Erben unter Anwendung deutschen Rechts und die Feststellung der Erbquote der überlebenden Ehefrau zu 1/2 unter Anwendung § 1931, 1371 erbrechtlicher Zugewinn. Eine Rechtswahl ist nicht getroffen, Die Ehe ist 1947 geschlossen, so dass das Heimatrecht des Ehemannes Anwendung findet. Beide Ehegatten haben immer in Chile gelebt und in Chile geheiratet... reicht es da, auf die auch vorhandene deutsche Staatsangehörigkeit abzustellen, um auf die erhöhte Erbquote der Ehefrau zu kommen ?

  • Ich denke, dass die Ehegatten zumindest auch Deutsche waren und somit über Art. 14 I und II EGBGB iVm. Art. 5 I EGBGB diese deutsche Staatsangehörigkeit vorgeht. Demnach gehörten beide dem deutschen Recht an und findet somit über Art. 15 I der deutsche Güterstand Anwendung.

    Damit kommt man zum § 1371 BGB.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Vielen Dank TL, eigentlich ja folgerichtig.... ich habe mich gefragt, wie man die deutsche Staatsangehörigkeit hat, wenn man niemals in Deutschland war, keinen Bezug hatte....... aber dies ist ja hier nicht der Pkt...... sie waren eben auch Deutsche ..... auch wenn sie dies bei der Eheschließung, ehelichem Güterrecht und im gesamten Leben unbeachtlich fanden.....:-)))). als Erhöhung der Erbquote der auch deutschen Ehefrau in Chile ...:-))

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