Berufungszulassungsverfahren / Berufungsverfahren Kosten

  • Hallo,

    komme hier nicht weiter...

    Streitwert I. Instanz - 5.500 EUR

    Bekl. hat Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt (Verwaltungsgerichtsbarkeit - die II. Instanz entscheidet über diesen Antrag. Bei Zulassung geht das Verfahren automatisch in das Berufungsverfahren über), diesem Antrag wird insoweit stattgegeben, als der Bekl. zur Zahlung von 200 EUR verpflichtet wurde. Im Übrigen wurde der Antrag abgelehnt, der Bekl. hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

    Im Berufungsverfahren wird das Urteil der I. Instanz insoweit abgeändert, als der Beklagte zur Zahlung von 200 EUR verpflichtet wurde. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

    Kläger stellt nun KFA, für II. Instanz wird eine 1,6 Verfahrensgebühr aus 5.500 EUR geltend gemacht.

    Gemäß § 16 Nr. 11 RVG bilden allerdings das Zulassungs- und das Berufungsverfahren eine Angelegenheit.

    Vom Ansatz her hat der Kl. schon Recht. Nur kommt er dann besser, als die Kostenentscheidungen ihn gestellt haben. Mir kommt es aber auch nicht richtig vor, von der 1,6 Gebühr aus 5.500 EUR eine 1,6 Gebühr aus 200 EUR abzuziehen ...

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