Hallo,
Teilungserklärung nach § 8 WEG wurde beurkundet.
Pläne und weiteres wurden beanstandet.
Jetzt kommt ein Nachtrag zur Teilungserklärung, in dem es heißt "Aufteilung des Gebäudes erfolgt ausschließlich nach den neuen Aufteilungsplänen, zu denen das Landratsamt die Abgeschlossenheit am ... bescheinigt hat. Die früheren Aufteilungspläne sind damit hinfällig."
In der Urkunde wird weder auf die Durchsicht noch auf das Beifügen der Pläne verzichtet.
Urkunde wurde elektronisch eingereicht, die Pläne gesondert per Post mit einfachem Anschreiben.
Die Pläne sind doch aber entweder als Anlage anzusiegeln oder auf Durchsicht und Beifügen wird (bei Beurkundung) verzichtet und damit ist eine getrennte Einreichung möglich, oder?! Bei Verzicht und getrennter Einreichung sind die Pläne aber wenigstens genau mit Datum und AZ zu bezeichnen, oder?
Im BeckOK § 13a BeurkG RdNr. 4 steht: "Unterbleibt das Beifügen, obwohl die Beteiligten darauf nicht verzichtet haben, ist die Beurkundung unwirksam".
Seh ich das nun richtig, dass es nicht mal mehr reichen würden, wenn ich die Pläne zurückschicke und diese an die TE angesiegelt wieder hergeschickt werden?!
Dh. erneute Nachtragsurkunde in der auf die Pläne Bezug genommen wird und entweder wirklich auf Durchsicht und Beifügen verzichtet wird oder eben als Anlage angesiegelt wird?
Es verwirrt mich noch mehr, dass es im § 7 WEG, BeckOK, RdNr. 7 heißt: "Beifügen bedeutet hierbei nicht Mitbeurkundung als Anlage. Eine irgendwie geartete körperliche Verbindung mit der TE ist somit nicht erforderlich".
Damit wäre nicht mal bei der Teilung mit Unterschriftsbeglaubigung ein Ansiegeln mehr von Nöten?!...
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!