Mir liegt eine Ausschlagungserklärung eines Jugendamtes als Vormund für zwei Kinder vor. Die Unterschrift des zuständigen Jugendamtsmitarbeiters ist "bestätigt" durch den Urkundsbeamten des Kreises... gem. § 59 SGB VIII.
Aus § 59 SGB VIII ergibt sich aber nicht, dass der Urkundsbeamte der Kreisverwaltung auch Ausschlagungen beglaubigen kann. Bisher haben Mitarbeiter der Stadt immer bei mir persönlich vorgesprochen, um eine Ausschlagung zu erklären.
Habe ich das etwas übersehen?
Vielen Dank für die Antworten.