• Mahlzeit!

    Ich brauche mal euren Rat zu folgendem Fall:

    Die Erblasserin (84 Jahre) ist verwitwet verstorben.
    Alle Erben der 1. Ordnung haben die Erbschaft ausgeschlagen.
    Die Eltern der Erblasserin sind vermutlich vorverstorben.
    Zu Geschwistern der Erblasserin ist mir nichts bekannt, diesbezüglich wurde bisher auch nichts ermittelt.

    Es ist Nachlasspflegschaft angeordnet.
    Der Nachlass besteht derzeit noch aus 2500 Euro Bargeld und einem abgelegenen Grundstück im Wald bebaut mit einem leerstehenden kleinen Haus (Ruine), alles stark verwildert (Baum wächst aus Haus). Der Nachlasspfleger gibt den Wert des Grundstückes mit 1 Euro an.

    Meine Frage:
    Alle Erben der 1. Ordnung (ca. 25 Leute) haben die Erbschaft ausgeschlagen. Kann ich Fiskuserbrecht feststellen oder soll/muss ich mir die Mühe machen und auch in der 2. Ordnung ermitteln?

    Der Nachlasspfleger begehrt die Aufhebung der Pflegschaft, er sagt, von dem Grundstück geht keine Gefahr aus. Ich möchte die Pflegschaft allerdings erst aufheben, wenn ich den Fiskus festgestellt habe, für den Fall es passiert doch etwas auf dem Grundstück, damit ich keinen Ärger habe. Ich würde dem Nachlasspfleger raten eine Haftpflichtversicherung für 6 Monate abzuschließen. Was meint ihr?

    Grüße
    Döner

  • Fiskuserbrecht feststellen und nach rechtskräftigem Beschluss erst die Pflegschaft aufheben, weil bis dahin ein Sicherungsbedürfnus besteht und der Erbe solange noch unbekannt ist.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Fiskuserbrecht feststellen und nach rechtskräftigem Beschluss erst die Pflegschaft aufheben, weil bis dahin ein Sicherungsbedürfnus besteht und der Erbe solange noch unbekannt ist.

    Ich habe jetzt erstmalig einen nachträglichen Aufhebungsbeschluss erhalten, sonst wird meine Pflegschaft immer gleich im Beschluss der Fiskuserbrechtfeststellung mit aufgehoben. Guter gedanklicher Ansatz mit der Rechtskraft. :daumenrau

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