Grundstücksverkauf, Probl.: Vor-und Nacherbschaft

  • Logisch.

    Aber ich bezog mich auf #12. Ich habe den Zusammenhang so verstanden, dass hier ein Kostenträger für die Renovierung gemeint/gesucht war. Darauf bezogen sich auch die möglichen Interessen der Nacherben.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • :gruebel:

    Woraus nehmt ihr, dass der Nacherbengemeinschaft bereits jetzt ein Verkaufserlös von 75% zusteht? Der Erlös steht bis zum Eintritt des Nacherbfalls doch dem Vorerben alleine zu. :gruebel: Zudem versteh ich nicht, wie die Aufteilung von 25 % und 75 % zustande kommt. Wieso nicht bspw. jeweils 50 %? Sollte doch von dem RA zumindest mal plausibel dargelegt werden..

    Dann kam mir noch die Idee, dass man den vorliegenden Fall doch auch unter § 2120 BGB -Einwilligungspflicht der Erben- fassen könnte, da der Grundbesitz bereits seit vielen Jahren leer steht, eine Renovierung nicht bezahlt werden kann und der Grundbesitz zunehmend an Wert verliert.

    Wie seht ihr das?

  • :gruebel:

    Woraus nehmt ihr, dass der Nacherbengemeinschaft bereits jetzt ein Verkaufserlös von 75% zusteht? Der Erlös steht bis zum Eintritt des Nacherbfalls doch dem Vorerben alleine zu. :gruebel: Zudem versteh ich nicht, wie die Aufteilung von 25 % und 75 % zustande kommt. Wieso nicht bspw. jeweils 50 %? Sollte doch von dem RA zumindest mal plausibel dargelegt werden..

    Dann kam mir noch die Idee, dass man den vorliegenden Fall doch auch unter § 2120 BGB -Einwilligungspflicht der Erben- fassen könnte, da der Grundbesitz bereits seit vielen Jahren leer steht, eine Renovierung nicht bezahlt werden kann und der Grundbesitz zunehmend an Wert verliert.

    Wie seht ihr das?


    Ja klar steht das dem Vorerben alleine zu. Nur ausgeben kann er es nicht, und darauf kommt's ihm an.

    Die 25/75 Lösung dürfte das Ergebnis von Verhandlungen sein. Eine rechtliche Grundlage dafür, diese Teilung zu erzwingen, gibt es nicht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Kann man vielleicht versuchen. Das entsprechende Klageverfahren kann jedoch langwierig sein. Wenn der Betreute verliert, sind ihm dann noch zusätzlich erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten entstanden.

  • Nur können die Nacherben ihren Anteil doch dann erst bei Eintritt der Nacherbfolge geltend machen.

    Sollte zwischenzeitlich vollstreckt worden sein, sind sie ja über § 2115 BGB geschützt, so lange kein Nachlassgläubiger oder kein Gläubiger, der ein bestehendes Recht an einem Erbschaftsgegenstand hat vollstreckt.

  • Obwohl der Vorerbe dann aktuell gar kein verfügbares Vermögen hat, um seine Verbindlichkeiten zu begleichen..

    Hmm, aber kann er den Kauferlös nicht dafür nutzen, die fälligen Grundbesitzabgaben zu begleichen, die für den Grundbesitz, der ja nunmal zur Nachlassmasse gehört entstanden sind?!

  • Nur können die Nacherben ihren Anteil doch dann erst bei Eintritt der Nacherbfolge geltend machen.


    Grundsätzlich richtig. Wenn allerdings die Nacherben zum jetzigen Zeitpunkt einer Zustimmung zur Veräußerung nicht erteilen, bleibt der Betreute auf dem Grundstück und den laufenden Kosten sitzen.

  • Obwohl der Vorerbe dann aktuell gar kein verfügbares Vermögen hat, um seine Verbindlichkeiten zu begleichen..

    Hmm, aber kann er den Kauferlös nicht dafür nutzen, die fälligen Grundbesitzabgaben zu begleichen, die für den Grundbesitz, der ja nunmal zur Nachlassmasse gehört entstanden sind?!


    Wenn die Sozialbehörde die Heimkosten zahlt, wird diese wohl den vollständigen Verkaufserlös (abzgl. ggf. restlichen Schonvermögens) beanspruchen.

  • Muss das Thema nochmal aufgreifen.
    Meine Betreute ist befreite Vorerbin nach ihrer Schwester.

    Nun soll der Grundbesitz aus dem Nachlass verkauft werden um die Heimkosten der Betreuten bezahlen zu können.

    Die Zustimmung der Nacherben braucht man ja nicht.

    Aber darf der Erlös überhaupt für die laufenden Kosten der Betreuten verwendet werden? Ist es überhaupt sinnvoll den Grundbesitz zu veräußern?

  • Zur ersten Frage: Was spricht aus Deiner Sicht denn dafür und dagegen?
    Zur zweiten Frage: Wie soll man das im Einzelfall ohne Fallkenntnis aus der Ferne beurteilen?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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