Beteiligte im Schlussterim gem §1892 Absatz 2 BGB

  • Guten Morgen

    Ich habe demnächst die unangenehme Aufgabe einen Schlusstermin mit den Erben des verstorbenen Betreuten und seinen Betreuer durchzuführen.
    Heute hat ein Prozessbevollmächtigter eines Erben telefonisch seine Anwesenheit im Schlusstermin angekündigt.
    Ich rechne damit, dass die übrigen Erben damit nicht einverstanden sind. Muss ich den Rechtsanwalt dann auffordern den Raum zu verlassen oder darf er bleiben und den Betreuer mit Fragen zur Vermögensverwaltung löchern?

  • Wie kommt man denn da zu einem Termin ?
    Und was hat dabei der Betreuer verloren ?
    Das Verfahren der Schlussvermittlung läuft doch schriftlich ab und die Schlussrechnung wird vorher schriftlich zur Prüfung eingereicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinkauz (30. Oktober 2015 um 09:19)

  • Nach § 1892 Abs. 2 BGB hat das Gericht die Schlussrechnung zu prüfen und deren Abnahme durch Verhandlung mit den Beteiligten vermitteln. Ein Termin mit den Beteiligten ist also durch das Gesetzt vorgesehen, auch wenn dies in der Praxis selten geschehen dürfte.
    Ich hätte keine Bedenken, dass Beteiligte sich durch einen Anwalt vertreten lassen und dieser an dem Termin teilnimmt. Warum sollte man ihm dies verwehren?

  • Grs. richtig.
    Dass anno Dummback der damals zuständige Vormundschaftsrichter ( vor Einführung des Rechtspflegerberufs ) tatsächlich eine Verhandlung durchgeführt hat, mag in den Anfangsjahren des BGB plausibel gewesen sein.
    Kann aber nur den damals überschaubaren Fallzahlen geschuldet sein , dass man vom Wortlaut der Vorschrift her von einer Verhandlung ausgegangen ist.

  • @Smily: Kommt das bei euch öfters vor? Macht bei uns niemand. Wenn der Erbe schriftlich informiert wird, ist das schon viel.

    M.E. handelt es sich nicht um eine Verhandlung, sondern nur um einen Erörterungstermin. Palandt § 1892 RN 4: Das Gericht unterrichtet den Erben über die Führung der Betreuung und ggf. über die ihm gegenüber dem Betreuer zustehenden Ansprüche. Also § 259 BGB und den ordentlichen Rechtsweg. Eine "Entlastung" muss im Termin nicht erteilt werden.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • :daumenrau Das kommt noch erschwerend dazu , dass bei der Kollegenschaft die Schlussvermittlung nicht selten unter den Tisch fällt.
    Mach ich auch ab und an.
    Aber nur wenn ersichtlich kein Nachlass vorhanden ist /keine Konten vorhanden waren.

  • Früher habe ich auch im schriftlichen Verfahren abgewickelt. Das hiesige Landgericht hat meine Verfahrensweise beanstandet. Seitdem schreibe ich die Erben mit folgenden Wortlaut an: ................. das Betreuungsgericht kann nun eine Abnahme der Schlussabrechnung mit den Erben vermitteln. Hierzu müssten die Erben und der Betreuer zum Gericht geladen werden.
    In meinem Dezernat kommt es nur wenige Male im Jahr zu einem Schlusstermin.

  • Früher habe ich auch im schriftlichen Verfahren abgewickelt. Das hiesige Landgericht hat meine Verfahrensweise beanstandet.


    :eek:
    Durch Rechtsprechung des LG oder ( lediglich ! ) des dortigen FG-Referenten ?
    Im zweiten Fall verweise ich mal auf § 9 RpflG.

  • Wer hat was "beanstandet"?
    Wie ist "beanstandet" zu verstehen?

    Soweit es sich um den Prüfbericht im Rahmen der Kontrolle von Betreuungen von Vermögen über (hier bei uns) 400 TEUR handelt:
    Kurzer Vermerk auf den Prüfbericht: k.g.k.w.V (§ 9 RpflG!) :cool:


    Was anderes kommt eigentlich nicht in Betracht, da es in diesem Verfahresabschnitt nicht mehr zu Rechtsmittelfähigen Entscheidungen kommt sondern nur noch zu verfahrensleitenden Maßnahmen und ein paar Adminsitrivialitäten.

  • Den Termin habe ich erfolgreich über die Bühne gebracht. Der Rechtsanwalt hat eine Vollmacht vorgelegt. Alle Beanstandungen konnten durch die Betreuerin erklärt werden. Schlussendlich haben alle Erben Entlastung erteilt.
    Danke für die zahlreichen Antworten.

  • Und wieder mal ein Beispiel , dass man sich als Rechtspfleger ab und an zur Durchführung von Terminen entschließen sollte.:daumenrau
    Wenn ich über die Jahre zusammenzähle, was ich via Termin an Kühen vom Eis geschoben habe, kommt eine ordentliche Herde zusammen.:)

    Warum sich manche Kollegen regelrecht als terminsscheu erweisen ?:confused:

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