Hinterlegung Pflichtteilsansprüche

  • Die testamentarischen Erben möchten den Pflichtteilsanspruch der Tochter mit 1/2 des Nachlasses hinterlegen, weil es noch nichteheliche Kinder gäbe und sie die Gefahr der doppelten Inanspruchnahme vermeiden möchten.
    In der Nachlassakte sind Ermittlungen hinsichtlich der neKi bisher ergebnislos verlaufen.

    Seht Ihr hier einen Hinterlegungsgrund?

  • Wenn ich das richtig sehe, gibt es weniger eine ungewissheit über die Person des Gläubigers, als vielmehr Ungewissheit über die Höhe es Anspruchs der Tochter?

    Ungewissheit über die Höhe eines Anspruchs ist kein Hinterlegungsgrund.

  • Wo genau soll denn die Gefahr der doppelten Inanspruchnahme liegen? Entweder es gibt nichteheliche Kinder, die einen Zahlanspruch haben, oder es gibt sie nicht, der Anspruch als solches ist doch gar nicht umstritten. Wenn man zunächst nichts von ihnen weiß und deswegen der errechnete Pflichteilsanspruch zu hoch ist, dann hat man ja nach Bekanntwerden der nichtehelichen Kinder einen entsprechenden Rückforderungsanspruch gegen den - dann überzahlten - Pflichtteilsberechtigten. Die Rechtslage ist insoweit bisher klar, nicht umstritten und es gibt also eigentlich keine Gläubigerungewisssheit (von Annahmeverzug ganz zu schweigen).

    Und mal von der anderen Seite aus betrachtet: Durch die Hinterlegung kann der Schuldner es vermeiden, in den Streit zwischen zwei oder mehr Gläubigern hineingezogen zu werden. Die Gläubiger untereinander müssen sich dann entweder enigen oder es ausstreiten. Mit wem soll der Pflichteilsberechtigte es denn austreiten, wenn es noch gar keine bekannten anderen Gläubiger gibt?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • nun es gibt Unsicherheit über die Anzahl der Berechtigten; die Höhe des Anpruchs resultiert dann natürlich daraus.


    Wäre dann nicht ggf. eine Hinterlegung des gesamten Pflichtteils für die unbekannten gesetzlichen Erben möglich? :gruebel:

    Eine Gläubigerungewissheit liegt doch in gewisser Weise vor. Es ist unklar, ob der Tochter der Anspruch allein zusteht oder sie sich diesen mit x nichtehelichen Kindern teilen muss.

  • Frog , das ist doch genau meine Frage !
    Der Pflichtteil kann ja nicht höher sein als 1/2 des Nachlasses und genau der soll für die Tochter und evtl weitere Pflichtteilsberechtigte, die noch unbekannt sind, hinterlegt werden.
    Natürlich hat Andreas Recht,wenn er sagt, mit wem soll sich die Tochter um die hinterlegte Summe streiten, wenn der Personenkreis nicht feststeht.
    Aber diese Frage ist ja jetzt noch nicht zu klären.
    Die Gefahr der doppelten Inanspruchnahme sehe ich jedoch schon: 1/2 Nachlass als Pflichtteil an Tochter ist ausbezahlt und verjubelt ; Rückforderungsansprüche nicht durchsetzbar.

    Hat vielleicht noch einer eine Idee, wie ich diesen Fall lösen könnte?

    Gibt es eine Möglichkeit, nichteheliche Kinder zu finden, wenn beim Geburtseintrag des Erblassers keine vermerkt sind?

  • Ich muss zu diesem Thema auch mal blöde fragen :oops:

    Ich habe auch einen Antrag auf Hinterlegung eines Pflichtteilsanspruchs.
    Der Berechtigte ist bekannt, jedoch gibt er wohl seine Bankdaten nicht an die Erben. Ist das ein Hinterlegungsgrund? Könnte man nicht davon ausgehen, dass er, wenn er nicht fristgemäß seinen Anspruch geltend macht, er eben den Pflichtteil nicht möchte und bis dahin müssen die Erben halt die betreffende Summe bereithalten?

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Aus dem eingegangenen Schreiben geht nur hervor, dass der Anteil hinterlegt werden soll. Durch einen Anruf in der Geschäftsstelle wurde bekannt, dass der Pflichtteilberechtigte seine Bankdaten nicht geben will.

    Also, das stimmt, ich könnte mir erst mal nachweisen lassen, dass er den Pflichtteil überhaupt beansprucht, aber die Annahme nicht erfolgt.

    Falls sich der Berechtigte aber gar nicht rührt, dann gibt es auch keinen Hinterlegungsgrund? Sehe ich das richtig?

    Dann müssten die Erben eben nur im Hinterkopf behalten, dass er in der Frist den Herausgabeanspruch noch irgendwann stellen könnte? ......Ja ?

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Ja? -> Ja!

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!