Die testamentarischen Erben möchten den Pflichtteilsanspruch der Tochter mit 1/2 des Nachlasses hinterlegen, weil es noch nichteheliche Kinder gäbe und sie die Gefahr der doppelten Inanspruchnahme vermeiden möchten.
In der Nachlassakte sind Ermittlungen hinsichtlich der neKi bisher ergebnislos verlaufen.
Seht Ihr hier einen Hinterlegungsgrund?