Antrag Kraftloserklärung durch ehemaligen Eigentümer

  • Hallo zusammen!
    Ich habe einen Antrag auf Kraftloserklärung zweier Grundschuldbriefe. Der Antrag wurde allerdings vom ehemaligen Eigentümer gestellt.
    Dieser hat auch die erforderlichen Versicherungen abgegeben.

    Er gibt im Antrag außerdem an, dass er die Grundschulden jeweils als Eigentümergrundschulden bestellt hat, diese außerdem niemals valutierten.
    Löschungsbewilligungen neueren Datums liegen vor, da die "alten" wohl mit den Grundschuldbriefen verloren gegangen sind.

    Der Antragsteller gibt an, das belastete Grundeigentum in 2014 an seine Tochter übertragen zu haben. In diesem Übertragungsvertrag hat er bereits die Löschung der Grundschulden bewilligt und wollte die Briefe "später" nachreichen.
    Dies entspricht alles den Tatsachen bzw. lässt sich aus den Urkunden der Grundakte auch so entnehmen.

    Meine Frage ist nun: Ist der ehemalige Eigentümer nun berechtigt, den Antrag auf Kraftloserklärung zu stellen oder muss dies durch die neue Eigentümerin geschehen? Ich habe leider weder in Kommentierungen noch über die SuFu hier im Forum etwas gefunden...

    Sollte der Eintrag hier falsch angesiedelt sein, dann bitte verschieben, danke! :)

    Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!
    Tamara

  • Okay, danke! :)
    Ich war mir nicht sicher.. und an meinem kleinen Amtsgericht hier ist es auch schwierig jemanden zu finden, der einen ähnlichen Fall schon auf dem Tisch hatte... :oops:

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