Ein Miterbe (Erbfall Anfang 2014) hat in Irland eine Erbschaft ausgeschlagen. Seine Unterschrift wurde durch einen Solicitor "beglaubigt" (kein Beglaubigungsvermerk, nur Stempel -kein Siegel-, handschriftliches Datum und Unterschrift).
Kann ein irischer Solicitor Unterschriften beglaubigen?